Änderung der Corona-Verordnung Angebote Kinder-und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit // Tragen von Masken in Innenräumen
Am 29.08.2020 traten die Änderungen der Corona-VO zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Kraft. Die wesentliche Änderung ergibt sich in § 2 Abs. 3: „Ab dem 14. September 2020 wird für Personen ab dem 11. Lebensjahr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern empfohlen.“ Weiterlesen…