Antragsfrist für die Förderung nach VwV KJA/JSA ist der 1.4.
Das Sozialministerium dankt den Jugendverbänden für ihre Arbeit und drückt seine Anerkennung aus. Mit Schreiben vom 22.2. wurden außerdem die Förderkonditionen in den Bereichen der Jugenderholung und der außerschulischen Jugendbildung nach der Verwaltungsvorschrift Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (VwV KJA und JSA) mitgeteilt: Weiterlesen…