Neue KiSchuBW-Förderrunde für Schutzkonzeptentwicklung – auch strukturelle Förderung von Dachverbänden möglich
Das neue Förderprogramm zur Stärkung des Kinderschutzes im Freizeitbereich ist gestartet. Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten Förderphase unterstützt das Programm Einrichtungen und Verbände in Baden-Württemberg dabei, Schutzkonzepte zu entwickeln und Kinderschutz nachhaltig in ihren Strukturen zu verankern.
Dach- und Fachverbände (z. B. Stadt- und Kreisjugendringe) können einen Antrag zur Finanzierung von Maßnahmen zur strukturellen Verankerung des Kinderschutzes stellen. Ziel ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen, um die Mitgliedsorganisationen im Kinderschutz und bei der Schutzkonzeptentwicklung unterstützen zu können.
Laufzeit: 13.05.2026 – 29.02.2028
Zwei Förderwege
Antrag C – Finanzierung einer professionellen externen Beratung bei der Schutzkonzeptentwicklung
Gefördert wird die externe fachliche Begleitung von Einrichtungen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten. Antragsberechtigt sind u. a. Vereine und Jugendverbände, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kommunen sowie private Anbieter im Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.
Über das gesamte geplante Vorhaben, z.B. Erarbeitung eines vollständigen Schutzkonzeptes, Fortsetzung einer bereists im ersten Förderzeitraum begonnenen Schutzkonzeptentwicklung, wird eine Fördervereinbarung geschlossen.
Neu im Förderverfahren ist innerhalb der Fördervereinbarung eine abschnittsweise Bewilligung der Beratungskosten (max. sechs Monate pro Abschnitt). So können Vorhaben realistisch geplant und flexibel weitergeführt werden.
Antrag D – Finanzierung von Maßnahmen zur strukturellen Verankerung des Kinderschutzes in Dach- und Fachverbänden
Dieser Förderweg richtet sich an Dach- und Fachverbände sowie vergleichbare Organisationen (z.B. Stadt- und Kreisjugendringe, Sportkreise etc.) mit vielen Mitgliedseinrichtungen im Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Ziel ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen, um die Mitgliedsorganisationen im Kinderschutz und bei der Schutzkonzeptentwicklung unterstützen zu können.
Gefördert werden beispielsweise (nicht abschließend):
• Handreichungen und Meldewege
• Informationsveranstaltungen und Schulungen
• Qualifizierung von Multiplikator*innen
• Beratungs- und Unterstützungsangebote
• Vernetzung und Kooperation
Pro Verband können bis zu 10.000 € für maximal 12 Monate beantragt werden. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten.
Alle Details zum Förderprogramm, zur Schutzkonzeptentwicklung und den Qualitätskriterien und alle erforderlichen Formulare finden sich auf der Homepage von KiSchuBW.
Kontakt
Gabriele Krämer
Projektleitung Förderprogramm
foerderprogramm@kinderschutzbund-bw.de