Alle Beiträge von Buddy Dorn

Buddy ist Geschäftsführer des Landesjugendrings BW.

Neues zur VWV KJA/JSA – Antwort aus dem MSGI

Kann die Teilnahme von ukrainischen Geflüchteten gefördert werden? (bez. auf 2.2/1.4.7 VWV)

Wenn Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zwar noch nicht mit Wohnsitz in BW gemeldet sind, hier aber tatsächlich leben, kann ihre Teilnahme entsprechend der VwV zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für finanziell schwächer Gestellte gefördert werden. Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern ihren Wohnsitz melden, weshalb sich bei ihnen die Frage so nicht stellt. Ihre Teilnahme ist förderfähig.

Landesjugendplan 2022

Das bringt das neue Jahr Jugendverbänden und Jugendringen in Baden-Württemberg

Zum 1.01.2022 trat die „Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ (kurz: VwV KJA und JSA) in Kraft. Dadurch ändern sich auch Antrags- und Nachweisverfahren ab 2022.  Im Beitrag haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Weiterlesen…

DKJS-Programm „AUF!leben. Zukunft ist jetzt“

Online-Informationsveranstaltung am 24. November 2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr

im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ setzt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in der „Aktion Zukunft“ des BMFSFJ das Förderprogramm AUF!leben. Zukunft ist jetzt um. Mit diesem Programm möchte die DKJS Kinder und Jugendliche unterstützen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts.

Das Programm will junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützen, sie stärken sowie das soziale Lernen und die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander fördern. Weiterlesen…

Neues aus der Verordnungs-Ecke: Aktualisierung der Corona-VO KJA/JSA

Durchführung von Ferienprogrammen und Ferienfreizeiten im Sommer soll sicher bleiben

Seit kurzem steigt die Sieben-Tage-Inzidenz leider wieder. Das kann sich auf die Durchführung von Ferienprogrammen und Ferienfreizeiten nachteilig auswirken. Die Corona-Verordnung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (CoronaVO KJA/JSA) wird deshalb im Laufe der Woche in drei Aspekten aktualisiert, um die Durchführung von Ferienprogrammen und Ferienfreizeiten im Sommer zu sichern. Weiterlesen…

Förderung von Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit

Nachanträge für KVJS-Förderung bis 31.10. möglich

Jährlich fördert der KVJS mit 120.000 € Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Aufgrund der Pandemie können Nachanträge für ein- und mehrtägige Fortbildungen, die in Präsenz oder online mit mindestens fünf Stunden Programm stattgefunden haben, bis zum 31.10.2021 gestellt werden. Die Anträge werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig ausgefüllt sind! Die Antragsstellung und der Verwendungsnachweis erfolgen online über https://oase-bw.de/. Dafür ist eine kostenlose Registrierung nötig. Weitere Informationen sind zu finden auf https://jugendarbeitsnetz.de/geld/foerderung-des-kvjs. Weiterlesen…

Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Die neue Verordnung ist am 17.05. in Kraft getreten: die wichtigsten Punkte

Die Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (kurz: CoronaVO KJA/JSA) wurde aktualisiert und ist heute in Kraft getreten. Wir haben unsere Übersicht der CoronaVO KJA/JSA (PDF) aktualisiert, die ihr wie viele aktuelle Informationen auf unserer Homepage findet: www.ljrbw.de/corona.

Die CoronaVO KJA/JSA ist in § 2 an den Mechanismus der von Inzidenzen in Landkreisen abhängigen Öffnung angepasst. Die Regelungen des § 2 in der  CoronaVO KJA/JSA sind vorrangig. Nach den Pfingstferien sollen schrittweise wieder Übernachtungen erlaubt werden. Weiterlesen…

KVJS-Förderung 2020 und 2021

Nachanträge für (webbasierte) Fortbildungsmaßnahmen 2020 und Förderung von Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe 2021

Das KVJS-Landesjugendamt fördert Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit nach den beigefügten Richtlinien. Aufgrund der Pandemie konnten und können 2020 viele beantragte Maßnahmen nicht oder nur in geänderter Form stattfinden. In Abweichung von der üblichen Antragsfrist sind deshalb 2020 ausnahmsweise bis Jahresende Nachanträge möglich. Dies gilt auch für Fortbildungen, die webbasiert erfolg(t)en. Nachantragsstellung sowie Nachweisführung gehen online über OASE BW. Dafür ist eine kostenlose Registrierung nötig.

Das KVJS-Landesjugendamt fördert auch 2021 wieder Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe. Antragsschluss ist der 28.02.2021. Weiterlesen…

Verlängerung der Förderung webbasierter Bildungsmaßnahmen bis 31.12.2020

Aktuelles Schreiben aus dem Sozialministerium: webbasierte Bildungsveranstaltungen dauerhaft förderfähig

Die Förderung von Lehrgängen für Jugendleiter*innen sowie von Seminaren, die in Form von web-basierten Lehr- und Lernformaten durchgeführt werden, wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Das hat das Sozialministerium mit Schreiben vom 01.10.2020 bekannt gegeben. Dazu auch die aufgeführten Förderbedingungen beachten – insbesondere die Bezugnahme auf die geltende VwV außerschulische Jugendbildung (PDF-Download) und die Präzisierung der zuwendungsfähigen Kosten. Zum 10.01.2021 soll dann die novellierte VwV in Kraft treten, in der webbasierte Bildungsveranstaltungen (unter darin definierten Voraussetzungen) dauerhaft förderfähig werden sollen. Weiterlesen…