Infos über das Antragsverfahren von Zuschüssen und Rahmenbedingungen der Förderung
Zum 01.01.2021 sollte eine neue Verwaltungsvorschrift dafür in Kraft treten. Förderbedingungen, Verfahren und Formulare sollten sich deshalb ändern. Gemeinsam mit dem Jugendreferat des Sozialministeriums und den Partnern der Kinder- und Jugendarbeit haben wir in den vergangenen Jahren an dieser Novellierung gearbeitet. In Folge der Pandemie konnte dieser Arbeitsprozess nicht wie geplant abgeschlossen werden und die neue Verwaltungsvorschrift für 2021 noch nicht wirksam werden wird. Wir sind dabei, die restliche Arbeit zügig zu erledigen, damit die Reform ab 2022 umgesetzt wird. Das und die anhaltende Pandemie-Situation führten zu Fragen zur Förderung aus dem LJP, die wir nachstehend beantworten. Weiterlesen…