Empfehlung zum Maskentragen bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit

Änderung der Corona-Verordnung Angebote Kinder-und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit // Tragen von Masken in Innenräumen

Am 29.08.2020 traten die Änderungen der Corona-VO zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Kraft.  Die wesentliche Änderung ergibt sich in § 2 Abs. 3: “Ab dem 14. September 2020 wird für Personen ab dem 11. Lebensjahr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern empfohlen.”

In einem Brief erklärt Sozialminister Lucha die Hintergründe zur Empfehlung:

“In Anbetracht der besonderen Voraussetzungen im Bereich Kinder-und Jugendarbeit haben wir anstelle einer Verpflichtung zum Tragen von Masken das mildere Mittel einer Empfehlung ausgesprochen. Damit wollen wir vermeiden, dass sich Kinder und Jugendliche durch zu rigide Vorgaben vom Besuch außerschulischer Angebote abge-schreckt fühlen und gerade ehrenamtliche Leitungskräfte mit zusätzlichen Aufsichtspflichten belastet werden.

Dennoch möchte ich Sie nachdrücklich darum bitten, bei Ihren Mitgliedsverbänden darauf hinzuwirken, dass sie diese Empfehlung mit besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit aufgreifen. Ein erneuter dauerhafter Anstieg der Fallzahlen im Herbst würde bedeuten, dass wir hinter unsere eigenen Erfolge wieder zurückfallen und erneut alle Maßnahmen auf den Prüfstand kommen müssten. Dann wären lokal oder womöglich sogar landesweit schärfere Maßnahmen, darunter auch eine Maskenpflicht bei der Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, nicht auszuschließen.”

Brief als PDF
Hier geht’s zur aktuellen CoronaVO

Für Fragen stehen wir euch weiterhin zur Verfügung! Unsere FAQ findet ihr nach wie vor unter https://www.ljrbw.de/corona.