Archiv der Kategorie: Service

Wir sind dabei! – Wertstätten der Demokratie

Neues Förderprogramm für Jugendgruppen und Träger der Kinder- und Jugendarbeit

Demokratische Werte werden zunehmend in Frage gestellt und angegriffen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird immer unverhohlener zu einer Meinung relativiert. Im Rahmen des Programms „Wir sind dabei! – Wertstätten der Demokratie“ sind Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendhäuser und weitere Träger der Kinder- und Jugendarbeit aufgerufen, dem etwas entgegensetzen. Kreativ, mit Standpunkt, aber zugleich einladend zur konstruktiven Diskussion jenseits von Belehrung. Weiterlesen…

Information: Umgang mit dem Begriff „Webinar“

Deutscher Bundesjugendring (DBJR) zur Verwendung des geschützten Begriffes

Es kursieren Informationen, dass der Begriff „Webinar“ geschützt und deswegen mit Vorsicht einzusetzen ist. Das Bundesverwaltungsamt hat die Träger darüber informiert. In der Mail heißt es unter anderem: Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Die Nutzung dieser Marke ist im Netz und auch bei Bundesprogrammen weit verbreitet und es wird davon ausgegangen, dass der Markeninhaber aktuell (noch) nicht flächendeckend gegen die Nutzung vorgeht. Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, den Begriff besser nicht mehr zu verwenden, insbesondere nicht in öffentlich zugänglichen Texten.

Alternative Begriffe sind: Digitales Meeting oder Online-Meeting, digitales Seminar oder Online-Seminar, sowie digitale Konferenz oder Online-Konferenz.

„Leseclubs“ und „media.labs“: Förderprogramm der Stiftung Lesen im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Einladung zu digitalen Infoveranstaltungen

Derzeit können sich bundesweit Einrichtungen, die Zugang zu bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen haben, bei der Stiftung Lesen um die Gründung eines Leseclubs oder media.labs bewerben. Am Förderangebot können auch Landes- und Stadtjugendringe sowie Vereine und Verbände teilnehmen. Weiterlesen…

Es gibt noch Fördermittel für Kleinprojekte im Programm Vielfalt in Partizipation (VIP)!

VIP fördert Stärkung von freiwilligem Engagement und politische Beteiligung junger Menschen

Das Programm „Vielfalt in Partizipation“ oder VIP fördert Projekte, bei denen vielfältige und milieuübergreifende Formen der Partizipation junger Menschen bis 27 Jahren neu entwickelt oder bestehende Formen ausgebaut werden. Gefördert werden Kleinprojekte bis zu 7.500€. Mehr Infos: www.ljrbw.de/vielfalt-in-partizipation

Einmal auf neu: aktuelle CoronaVO ab 01. Juli

Nichts bleibt, wie es war…

Die Landesregierung hat alle Corona-Verordnungen überarbeitet. Der Neuordnung folgt nun auch die Verordnung zur Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, die zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Durch die weiteren Lockerungen werden Maßnahmen und Angebote im Sommer wieder attraktiver. Wir haben hier aus unserer Sicht einige Punkte in einer ersten Übersicht herausgegriffen und weiter ausgeführt. Ihr solltet jedoch stets die ganze Verordnung selbst für die Planung eigener Aktivitäten hin durchlesen. Weiterlesen…

Regionale Jugendkonferenzen 2020/21

Förderung von Veranstaltungen über das Programm „Was uns bewegt“ // Vorbereitende Online-Besprechung am 08.07.

Zwischen Oktober 2020 bis März 2021 unterstützen wir wieder regionale Jugendkonferenzen in den Stadt- und Landkreisen. Ziel der Konferenzen ist es, Jugendliche vor Ort mit Politiker*innen ins Gespräch zu bringen und ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen und Wünsche an Politik zu diskutieren. Weiterlesen…

Onlineschulungen in der Juleica Ausbildung

Regelungen der Juleica-Landeszentralstelle Baden-Württemberg

Diese Regelungen gelten zunächst bis 30. September 2020

Der DBJR hat zusammen mit den Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer Mitte April ein einheitliches Verfahren vorgeschlagen, um auch in Krisenzeiten eine gute Juleica-Ausbildung, Verlängerung von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Inhaber*innen zu ermöglichen: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/

Diese gemeinsame Verständigung wird mit folgenden Konkretisierungen des LZS Baden-Württemberg unterlegt:

  • Juleica-Auffrischungskurse zur Verlängerung der Juleica können – wenn die Lehrinhalte es ermöglichen – online durchgeführt werden.
  • Juleica-Grundqualifizierungen können nicht komplett online durchgeführt werden. Hier ist mindestens 1/3 der Juleica-Ausbildung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Wir empfehlen einen Anteil von max. 2/3 Zeiteinheiten in Form von Online-Angeboten.

Inhalte, die online angeboten werden können

Entscheidend ist, ob der jeweilige Lehrinhalt für die Online-Vermittlung geeignet ist bzw. welche Methoden dafür eingesetzt werden. Daher gibt es keine abschließende Auflistung der Inhalte, die online vermittelt werden können.

Schwierig ist die Online-Ausbildung vor allem bei den Inhalten, bei denen die persönliche Interaktion und das Erleben von Gruppe zentral sind (Anleitung von Spielen, Gruppenpädagogik, …). Ebenfalls schwierig sind sensible Themen oder solche, die persönliche Betroffenheit der Teilnehmenden auslösen können, wie z.B. das Thema Kindeswohlgefährdung oder auch das Berichten aus eigener Betroffenheit.

Andere Inhalte sind leichter online vermittelbar wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder auch Rechtsfragen.

Umsetzung

Online-Angebote müssen gut in die Präsenzveranstaltung eingebunden werden. So sollte am Anfang ein Präsenzblock stehen, damit sich die Teilnehmenden untereinander kennenlernen sowie ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse formulieren können. Dadurch können auch die Teamenden die Gruppe einschätzen. Die Präsenzveranstaltung soll das Eis brechen, Partizipationsmöglichkeiten schaffen und mehr Nähe zu den virtuellen Personen auf dem Bildschirm ermöglichen.

Die Träger der Ausbildung müssen sich auch ein Bild davon machen können, ob die Teilnehmenden die nötige Reife und Kompetenzen haben, um die Aufgaben der Jugendgruppenleitung gut wahrnehmen zu können. Auch sollen die Inhalte aus den Online-Modulen noch einmal in einem weiteren Präsenzteil aufgegriffen werden, um sie so zu vertiefen und spätere Rückfragen zu ermöglichen. Dadurch kann auch das Erreichen der Lernziele überprüft werden und bei Bedarf nachgearbeitet werden.

Reine Online-Angebote für die Grundqualifizierung sind nicht mit den Anforderungen an die Juleica-Schulung vereinbar, wie sie in Baden-Württemberg in den Juleica-Standards beschrieben und beschlossen sind. https://www.ljrbw.de/publikationen/juleica-standards-der-jugendleiterinnen-ausbildung.

Da aber aktuell keine Präsenzveranstaltungen möglich sind, sollten diese so bald wie wieder möglich nachgeholt werden.

Es braucht ein geeignetes Authentifizierungsverfahren bei Onlineangeboten, das Teilhabe sicherstellt. Bitte Datenschutz beachten.

Finanzielle Auswirkungen / Verfahren der Abrechnung von Online-Veranstaltungen

Die VwV außerschulische Bildungsangebote ermöglicht Onlineschulungen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Mindestens 2,5 Zeitstunden = Halber Tag
  • Mindestens 5 Zeitstunden = Ein Tag            (€ 17,00 / Person / Tag)

Förderung web-basierter Angebote der außerschulischer Jugendbildung (vgl.: VwV Ziffer 12 und 13) Schreiben des Ministeriums vom 15.04.2020, befristet bis 30.09.2020 https://www.ljrbw.de/news-reader/online-bildungsangebote-in-der-vwv-ausserschulische-jugendbildung

Weitere Regelungen zur Juleica:

Schon getroffene bundesweite Regelung:

  • Juleica-Karten, die im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2020 auslaufen, werden bis 31.12.2020 automatisch verlängert. Ein geeignetes Verfahren wird derzeit vom DBJR kommuniziert.

Regelung zur Erste-Hilfe-Ausbildung:

  • Der Erste-Hilfe-Kurs kann nachgeholt werden. Frist: sobald Erste-Hilfe-Kurse wieder möglich sind, muss der Kurs innerhalb sechs Monate nachgeholt werden. Träger sind in der Holschuld und fordern den nachträglich absolvierten Kurs aktiv ein.

Wie bisher auch, entscheiden die Verbände, welche Angebote sie anerkennen. Eine externe Kontrolle der Schulungsformate und -inhalte bspw. durch den LJR gibt es nicht.

Beratung zur Konzeptionierung und Durchführung von Juleica-Schulungen bietet die Akademie der Jugendarbeit an: https://www.jugendakademie-bw.de/akademie-konzeptionell.html

jugendarbeitsnetz.de/juleica-schulungen – Jetzt auch mit Online-Kursen

Online-Schulungsbörse mit neuer Filterfunktion

Viele Jugendverbände, -gruppen, und -ringe sowie die kommunale Jugendarbeit erproben aktuell verschiedene Methoden der digitalen Jugendarbeit – auch einige Module der Juleica-Ausbildung bzw. Juleica-Fortbildungen eignen sich für digitale Angebote. Träger, die sich entscheiden, Module der Juleica-Ausbildung oder Juleica-Fortbildungen als Online-Kurse anzubieten, können diese ab sofort auch in einer extra Rubrik auf https://jugendarbeitsnetz.de/juleica-schulungen eintragen und so einer breiteren Zielgruppe zur Verfügung stellen. Weiterlesen…