“Hausfonds”: Sonderprogramm für Kinder- und Jugenhilfe

Programm bietet Sonderhilfen für gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb

Meldung vom DBJR.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt im Auftrag der Bundesregierung nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie einer Richtlinie Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle als Billigkeitsleistungen. Billigkeitsleistungen sind Leistungen (hier: Zahlungen), die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Das Programm richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb.

Im Rahmen dieser Coronahilfen des Bundes übernimmt der Deutsche Bundesjugendring die Rolle einer Regiestelle (Zentralstelle) für das „Sonderprogramm Jugend“. Die konkrete Abwicklung übernehmen die jeweiligen Bundesverbände der Einrichtungen – für die Stadt- und Kreisjugendringe in Baden-Württemberg ist der Landesjugendring BW Ansprechpartner und Regiestelle. Der Antrag kann nur über eine Zentralstelle gestellt werden! Antragsfrist ist der 20.09.2020.

Der DBJR und die Bundesstellen der Mitgliedsorganisationen sind ausschließlich für Anträge aus dem Handlungsfeld politische Jugendbildung zuständig. Der DBJR übernimmt in diesem Verfahren folgende Aufgaben:

  • Beratung der Bundesverbände bei der Beantragung und Abwicklung
  • Entgegennahme und Prüfung der Anträge nach Weiterleitung durch die Bundesverbände
  • Auszahlung der Hilfen
  • Stichprobenhafte Prüfung der Verwendung.

Alle Informationen über Antragswege, Förderberechtigungen, Anträge und Abwicklungsmodalitäten stellt das BMFSFJ zur Verfügung.

Weitere Informationen und Download

Fragen und Antworten zum Sonderprogramm hat das BMFSFJ zusammengestellt.

Außerdem stehen auf einer Sonderseite folgende Informationen bereit:

  • Richtlinie des Programms
  • Formulare

Kontakt

Stellt eure Fragen bitte an info@ljrbw.de – durch die Urlaubszeit können aktuell noch Verzögerungen bei der Beantwortung entstehen. Jugendverbände mit Bundesstruktur wenden sich bitte an ihre jeweiligen Dachverbände.