Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Kursen VBG

Infos der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Die VBG übernimmt die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse im Kontext von Juleica, wenn die Trägerorganisation Mitglied in der VBG ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten,
  • Inhalte: Vorgegebenen Themenkatalog nach DGUV Grundsatz 304-001.
  • Durchführung durch eine ermächtigten Stelle (eine Liste findet sich hier: www.bg-qseh.de)
  • Präsenzangebot (Kosten für Online- oder Blended Learning-Schulungen werden nicht übernommen).

Die Info der VBG im Wortlaut:

„Jugendleiter*innen (ab 16 Jahre) können zu Lasten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, sofern die Trägerorganisation ein Mitglied der VBG ist. Hier sind insbesondere die evangelische und die katholische Kirche mit den zugehörigen Jugendgruppen zu nennen.

Diese Erste-Hilfe-Kurse müssen denen entsprechen, die auch betriebliche Ersthelfende absolvieren; insofern müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Durchführung durch eine ermächtigte Stelle (www.bg-qseh.de), Dauer: 9 Unterrichtseinheiten, Inhalte: Vorgegebenen Themenkatalog nach DGUV Grundsatz 304-001.

Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass diese Kurse reine Präsenzveranstaltungen sein müssen. Online-Angebote oder blended-learning-Formate entsprechen nicht unseren Vorgaben. Die Kosten hierfür werden von den VBG daher auch nicht getragen.

Vorlage für den durchführenden Verband:
Link: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.“