Erleichterung für langjährig Aktive, die (noch) keine Juleica haben
Um es Verbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer Juleica zu versehen, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Die Juleica kann im nächsten Jahr noch an Personen ausgestellt werden, die neben einer auch länger zurückliegenden Grundausbildung an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt und einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Der Landesjugendring agiert als Landeszentralstelle für die Umsetzung der Juleica in BW. Weiterlesen…