Förderung für Online-Bildungsangebote aus der VwV außerschulische Jugendbildung

Förderung von webbasierten Lehrgängen für Jugendleiter*innen und Maßnahmen außerschulischer Jugendbildung bis 30.09.2020 möglich

Vielfach wurden wir angefragt, ob eine Förderung webbasierter Bildungsangebote in Zeiten der Corona-Krise möglich wäre. Dies wurde von Sozialministerium mit Schreiben vom 15.4.2020 ermöglicht.
Die Förderung richtet sich an bisher bereits geförderte Maßnahmenträger von Lehrgängen für Jugendleiter*innen und von Seminaren der außerschulischen Jugendbildung nach den Nummern 12 und 13 der Verwaltungsvorschrift  außerschulische Jugendbildung (VwV als PDf-Download), die die Möglichkeit sehen, ihre Bildungsangebote auf webbasierte Lehr- und Lernformate umzustellen. Anträge zur Förderung von Bildungsangeboten nach Ziffer 6.3 der VwV liegen daher den Bewilligungsbehörden bereits vor. Nach Ziffer 6.2 werden für die Durchführung von webbasierten Bildungsangeboten der außerschulischen Jugendbildung im Zeitraum vom 17.3.2020 bis 30.9.2020 Zuschüsse gewährt. Bis max. 50% der beantragten Teilnahmetage für 2020 können als webbasierten Bildungsangebote nachgewiesen werden.

Gemäß dem Ministerschreiben vom 11.03.2020 zur Anpassung der Förderung im Jahr 2020 wird in Abweichung von Ziffer 12.2 ein Tagessatz von 17 € als Festbetrag gewährt. Online-Einheiten können auch über mehrere Tage mit kürzeren Zeiten zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst werden. Maßnahmen, die online- Einheiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 2,5 Stunden umfassen, werden mit dem halben Tagessatz bezuschusst. Maßnahmen, die online-Einheiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Stunden umfassen, werden mit dem Tagessatz bezuschusst. Jede weitere 2,5 Stunden Programmdauer werden mit einem weiteren halben Tagessatz bezuschusst.

Der Nachweis erfolgt gesammelt durch für diesen Zweck bereitgestellte Formulare, die gerade erarbeitet werden. Der Zuschuss erfolgt auf Nachweis der Teilnahmetage anhand der Programmdauer. Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich. Verwendungsnachweise für das Jahr 2020 können sukzessive bis zum 01.03.2021 eingereicht werden.

Auch hinsichtlich der mit dem Schreiben des Sozialministers Manne Lucha vom 08.04.2020 angekündigten (1) Förderung von Ausfall- und Stornokosten sowie (2) erhöhter institutioneller Förderung in Folge des Wegfalls von Möglichkeiten zur Generierung von Eigen- und Drittmitteln sind wir in der Abstimmung von Verfahren (vgl. Pressemitteilung des Landes). Wir werden umgehend informieren, wenn die Verfahren klar sind und Formulare zur Verfügung stehen.