Archiv der Kategorie: Service

Regionale Jugendkonferenzen 2020/21

Förderung von Veranstaltungen über das Programm „Was uns bewegt“ // Vorbereitende Online-Besprechung am 08.07.

Zwischen Oktober 2020 bis März 2021 unterstützen wir wieder regionale Jugendkonferenzen in den Stadt- und Landkreisen. Ziel der Konferenzen ist es, Jugendliche vor Ort mit Politiker*innen ins Gespräch zu bringen und ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen und Wünsche an Politik zu diskutieren. Weiterlesen…

Onlineschulungen in der Juleica Ausbildung

Regelungen der Juleica-Landeszentralstelle Baden-Württemberg

Diese Regelungen gelten zunächst bis 30. September 2020

Der DBJR hat zusammen mit den Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer Mitte April ein einheitliches Verfahren vorgeschlagen, um auch in Krisenzeiten eine gute Juleica-Ausbildung, Verlängerung von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Inhaber*innen zu ermöglichen: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/

Diese gemeinsame Verständigung wird mit folgenden Konkretisierungen des LZS Baden-Württemberg unterlegt:

  • Juleica-Auffrischungskurse zur Verlängerung der Juleica können – wenn die Lehrinhalte es ermöglichen – online durchgeführt werden.
  • Juleica-Grundqualifizierungen können nicht komplett online durchgeführt werden. Hier ist mindestens 1/3 der Juleica-Ausbildung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Wir empfehlen einen Anteil von max. 2/3 Zeiteinheiten in Form von Online-Angeboten.

Inhalte, die online angeboten werden können

Entscheidend ist, ob der jeweilige Lehrinhalt für die Online-Vermittlung geeignet ist bzw. welche Methoden dafür eingesetzt werden. Daher gibt es keine abschließende Auflistung der Inhalte, die online vermittelt werden können.

Schwierig ist die Online-Ausbildung vor allem bei den Inhalten, bei denen die persönliche Interaktion und das Erleben von Gruppe zentral sind (Anleitung von Spielen, Gruppenpädagogik, …). Ebenfalls schwierig sind sensible Themen oder solche, die persönliche Betroffenheit der Teilnehmenden auslösen können, wie z.B. das Thema Kindeswohlgefährdung oder auch das Berichten aus eigener Betroffenheit.

Andere Inhalte sind leichter online vermittelbar wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder auch Rechtsfragen.

Umsetzung

Online-Angebote müssen gut in die Präsenzveranstaltung eingebunden werden. So sollte am Anfang ein Präsenzblock stehen, damit sich die Teilnehmenden untereinander kennenlernen sowie ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse formulieren können. Dadurch können auch die Teamenden die Gruppe einschätzen. Die Präsenzveranstaltung soll das Eis brechen, Partizipationsmöglichkeiten schaffen und mehr Nähe zu den virtuellen Personen auf dem Bildschirm ermöglichen.

Die Träger der Ausbildung müssen sich auch ein Bild davon machen können, ob die Teilnehmenden die nötige Reife und Kompetenzen haben, um die Aufgaben der Jugendgruppenleitung gut wahrnehmen zu können. Auch sollen die Inhalte aus den Online-Modulen noch einmal in einem weiteren Präsenzteil aufgegriffen werden, um sie so zu vertiefen und spätere Rückfragen zu ermöglichen. Dadurch kann auch das Erreichen der Lernziele überprüft werden und bei Bedarf nachgearbeitet werden.

Reine Online-Angebote für die Grundqualifizierung sind nicht mit den Anforderungen an die Juleica-Schulung vereinbar, wie sie in Baden-Württemberg in den Juleica-Standards beschrieben und beschlossen sind. https://www.ljrbw.de/publikationen/juleica-standards-der-jugendleiterinnen-ausbildung.

Da aber aktuell keine Präsenzveranstaltungen möglich sind, sollten diese so bald wie wieder möglich nachgeholt werden.

Es braucht ein geeignetes Authentifizierungsverfahren bei Onlineangeboten, das Teilhabe sicherstellt. Bitte Datenschutz beachten.

Finanzielle Auswirkungen / Verfahren der Abrechnung von Online-Veranstaltungen

Die VwV außerschulische Bildungsangebote ermöglicht Onlineschulungen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Mindestens 2,5 Zeitstunden = Halber Tag
  • Mindestens 5 Zeitstunden = Ein Tag            (€ 17,00 / Person / Tag)

Förderung web-basierter Angebote der außerschulischer Jugendbildung (vgl.: VwV Ziffer 12 und 13) Schreiben des Ministeriums vom 15.04.2020, befristet bis 30.09.2020 https://www.ljrbw.de/news-reader/online-bildungsangebote-in-der-vwv-ausserschulische-jugendbildung

Weitere Regelungen zur Juleica:

Schon getroffene bundesweite Regelung:

  • Juleica-Karten, die im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2020 auslaufen, werden bis 31.12.2020 automatisch verlängert. Ein geeignetes Verfahren wird derzeit vom DBJR kommuniziert.

Regelung zur Erste-Hilfe-Ausbildung:

  • Der Erste-Hilfe-Kurs kann nachgeholt werden. Frist: sobald Erste-Hilfe-Kurse wieder möglich sind, muss der Kurs innerhalb sechs Monate nachgeholt werden. Träger sind in der Holschuld und fordern den nachträglich absolvierten Kurs aktiv ein.

Wie bisher auch, entscheiden die Verbände, welche Angebote sie anerkennen. Eine externe Kontrolle der Schulungsformate und -inhalte bspw. durch den LJR gibt es nicht.

Beratung zur Konzeptionierung und Durchführung von Juleica-Schulungen bietet die Akademie der Jugendarbeit an: https://www.jugendakademie-bw.de/akademie-konzeptionell.html

jugendarbeitsnetz.de/juleica-schulungen – Jetzt auch mit Online-Kursen

Online-Schulungsbörse mit neuer Filterfunktion

Viele Jugendverbände, -gruppen, und -ringe sowie die kommunale Jugendarbeit erproben aktuell verschiedene Methoden der digitalen Jugendarbeit – auch einige Module der Juleica-Ausbildung bzw. Juleica-Fortbildungen eignen sich für digitale Angebote. Träger, die sich entscheiden, Module der Juleica-Ausbildung oder Juleica-Fortbildungen als Online-Kurse anzubieten, können diese ab sofort auch in einer extra Rubrik auf https://jugendarbeitsnetz.de/juleica-schulungen eintragen und so einer breiteren Zielgruppe zur Verfügung stellen. Weiterlesen…

Aufruf: Interessensbekundung zum „Projekt Jungsein in der Kommune“ (PJuK)

Projekt soll Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit vor Ort stärken

Antragsfrist verlängert! Mit dem „Projekt Jungsein in der Kommune“ (PJuK) werden Möglichkeiten eröffnet, Themen und Aufgaben anzugehen, für die im Alltag oft keine Zeit, keine Ressourcen oder auch zu wenig fachliche Unterstützung vorhanden sind: Um bspw. die Bedarfe junger Menschen vor Ort sichtbar zu machen und entsprechende Konzepte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit (weiter-) zu entwickeln. Weiterlesen…

Corona und die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit

Informationen zur aktuellen Lage

Die Corona-Präventionsmaßnahmen treffen viele Jugendverbände hart. Unserer Einschätzung nach müssen alle Aktivitäten mindestens bis Ende April abgesagt werden, da selbst im unwahrscheinlichen Fall der Aussetzung der aktuellen Verordnung des Sozialministeriums zum 19.04.2020 eine Durchführung von Veranstaltungen im April kaum realisierbar sind. Bitte bleibt wachsam, welche Aktualisierungen/Änderungen von der Landesregierung bekannt gegeben werden und handelt entsprechend. Unter www.ljrbw.de/aktuelles findet ihr weitere Hinweise.

Wir möchten euch bestmöglich vertreten und bitte deswegen um eure Mithilfe: Wem von euch droht kurzfristig bis 15.06.2020 die Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Einnahmeausfällen, laufenden Betriebsausgaben und Stornokosten infolge der Coronakrise? Bitte stellt uns so detailliert wie möglich eure finanzielle Situation dar, damit wir mit konkreten Zahlen argumentieren können. Bitte per Mail an Jürgen Dorn: dorn@ljrbw.de.

In eigener Sache:

Die Vollversammlung am 25.04.2020 können wir nicht im üblichen Rahmen mit fast 100 Personen durchführen. Wir bitten euch aber, den Termin bis zum 03.04. in euren Kalendern freizuhalten. Wir beraten noch, ob und welche Teile der Tagesordnung ggf. mit online-Tools durchgeführt werden können, damit der Landesjugendring und seine Mitglieder handlungsfähig bleiben.

Auch halten wir uns an die Empfehlungen des Sozialministeriums. Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle sind daher bis voraussichtlich 19.04. zu ihren üblichen Kontaktzeiten im Homeoffice, vorzugsweise per Mail, erreichbar. Bestellungen von Publikationen können zeitnah bearbeitet werden. Alle Veranstaltungen und Gremiensitzungen bis zum 19.04. sind abgesagt bzw. werden verschoben.

Neue Runde „VIP – Vielfalt in Partizipation“

Jetzt Fördermittel für Projekte zur Stärkung von freiwilligem Engagement und politischer Beteiligung junger Menschen beantragen!

Junge Menschen engagieren sich! Sie organisieren Zeltlager und Gruppenstunden, machen sich politisch für ihre Themen stark oder kümmern sich um Umwelt und Naturschutz. Sie gestalten Jugendhäuser oder fördern kulturellen und generationenübergreifenden Austausch. Sie wollen also die Gesellschaft mitgestalten und fordern Partizipationsmöglichkeiten ein! Weiterlesen…

„Gretas Erbe“

Unser Escape Room zum Ausleihen und Selber Spielen

wir haben uns angesteckt. Nein, nicht mit Du Weißt Schon Was, sondern mit der allgemeinen Begeisterung für pädagogische Escape Room Spiele. Nach der Landeszentrale für Politische Bildung BW, dem Stadtjugendring Heidelberg und dem Evangelischen Jugendwerk Baden hat es uns nun auch erwischt!

„Gretas Erbe“ ist ein Spiel, das wir für die Jugendlichen unserer Projekte und unserer Mitgliedsverbände entwickelt haben – also für euch. Die einzelnen Rätsel sind orientiert an den Werten der Jugendarbeit, sie sollen unsere Inhalte weitertragen, euch spannende Rätselrunden bescheren und euch zum Weiterdenken anregen.  weiterlesen…

Förderprogramm „Jugend BEWEGT – Politik KONKRET“

Junge Beteiligung in Kommunen fördern – Bewerbungsphase 2020

Das Programm Jugend BEWEGT stellt die Kommune als Lebensraum Jugendlicher mit ihren Orten, Plätzen und Institutionen in den Mittelpunkt und möchte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im kommunalen Lebensraum nachhaltig fördern sowie verankern. Es sollen dabei vorhandene Ansätze gestärkt, der Erfahrungsaustausch gebündelt und ein dauerhaftes Netzwerk von Kommunen bzw. kommunalen Zusammenschlüssen, die sich dem Thema Jugendbeteiligung dauerhaft verpflichtet fühlen und dabei auf Qualität achten, aufgebaut werden. Weiterlesen…

Masernschutzgesetz – keine Impfpflicht in Einrichtungen der Jugendarbeit

Informationen des DBJR zur neuen Gesetzeslage

Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Entgegen der ersten Entwürfe gilt für das beschlossene Gesetz: Für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit besteht nach derzeitiger Einschätzung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) keine Impflicht und daher auch kein Handlungsbedarf. Die Information des Bayerischen Jugendrings (BJR, als PDF-Download) erläutert, warum es zu dieser Einschätzung kommt und soll für Handlungssicherheit in der Praxis sorgen. Weiterlesen…