Hilfestellung vom Sozialministerium
Im Rahmen der Antragsstellungen für das Jahr 2024 kamen Rückfragen bezüglich der Abgrenzung von Maßnahmen/Angeboten der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuungskräften (Nummer 3.1), von Maßnahmen/Angeboten im Bereich der themenorientierten Bildungsangeboten (Nummer 3.2) und den Projekten mit Bildungscharakter (Nummer 3.3) auf. Zur Unterstützung der Jugendverbände hat das Sozialministerium in Abstimmung mit den Regierungspräsidien, dem Landesjugendring und der Akademie der Jugendarbeit eine Hilfestellung für die Antragsrellenden entwickelt. Diese findet sich im Jugendarbeitnetz (
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