Hilfestellung vom Sozialministerium
Im Rahmen der Antragsstellungen für das Jahr 2024 kamen Rückfragen bezüglich der Abgrenzung von Maßnahmen/Angeboten der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuungskräften (Nummer 3.1), von Maßnahmen/Angeboten im Bereich der themenorientierten Bildungsangeboten (Nummer 3.2) und den Projekten mit Bildungscharakter (Nummer 3.3) auf. Zur Unterstützung der Jugendverbände hat das Sozialministerium in Abstimmung mit den Regierungspräsidien, dem Landesjugendring und der Akademie der Jugendarbeit eine Hilfestellung für die Antragsrellenden entwickelt. Diese findet sich im Jugendarbeitnetz ( Direktlink zum PDF).
Am Schreiben dankt das Sozialministerium außerdem den Trägern, die im Rahmen des Projektes der Akademie für Jugendarbeit ein zertifiziertes Jugendbildungskonzept entwickelt haben. Diesen zehn Trägern wurde im Jahr 2024 eine Beantragung von Fördermitteln auf Grundlage des Bildungskonzeptes ermöglicht.