Förderprogramm des Sozialministeriums für Veranstaltungen vor Ort rund um die Themen des LKJHG-Beteiligungsprozesses
Laut den Ergebnissen der Umfrage im Rahmen der LKJHG-Novellierung haben sich Kinder und Jugendliche u. a. mehr Schutz vor verschiedenen Gewaltformen, wie sexualisierter Gewalt, Mobbing, psychische Gewalt oder Peergruppengewalt, sowie mehr Aufklärung über ihre Rechte und Unterstützung in der individuellen Persönlichkeitsentwicklung gewünscht. Dabei zeigte sich auch deutlich, dass sich Kinder und Jugendliche mehr Schutz an öffentlichen Orten wie Bus- und Bahnhöfen, Radwegen oder auf Veranstaltungen wünschen. Genau an der Stelle setzt das Förderprogramm an.
Über die Aktionstage werden zu den Ergebnissen der Umfrage thematisch passende Veranstaltungen gefördert. So können die Akteure vor Ort auf die jeweilige Thematik aufmerksam machen. Das Sozialministerium unterstützt die Umsetzung der lokalen Aktionen u.a. durch ein Förderprogramm, über den ein Sachkostenzuschuss von max. 2.000 Euro beantragt werden kann.
Hier ein paar Beispiele, welche Aktionen über die Aktionstage Kinder- und Jugendschutz 2025 unterstützt werden können:
- Streetworker setzen eine Aktion um, bei der Jugendliche durch peer-to-peer anderen Jugendlichen Konfliktlösungsstrategien vermitteln;
- Eine queere Jugendgruppe führt einen Empowerment-Workshop durch, in dem junge Menschen lernen Grenzen zu setzen und sich in schwierigen Situationen richtig zu verhalten;
- Ein Jugendhaus integriert in das bestehende Bildungsangebot eine Reihe zum digitalen Jugendschutz;
- Ein Träger der freien Jugendarbeit bietet Selbstbehauptungskurse für Mädchen mit Behinderungen an.;
- und vieles weitere ist möglich.
Darüber hinaus können bereits geplante Veranstaltungen ebenfalls im Rahmen der Aktionstage veröffentlicht werden und diese so die landesweite Öffentlichkeitsarbeit mitaufgenommen werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Webseite des Sozialministeriums.