Programm bietet Sonderhilfen für gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt im Auftrag der Bundesregierung nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie einer Richtlinie Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle als Billigkeitsleistungen. Billigkeitsleistungen sind Leistungen (hier: Zahlungen), die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Weiterlesen…