Alles rund um die Juleica

Von Ausbildungssuche über Antragsverfahren bis hin zu Vergünstigungen

Die Juleica boomt! Verschiedene Gründe führten in den Jahren 2022-2024 zu einer erhöhten Durchführung von Aus- und Fortbildungen sowie Beantragung von Karten: ein weitgehend unkompliziertes Antragsverfahren, die ein oder andere attraktive Vergünstigung, gestiegene Ansprüche an den Nachweis der Qualifizierung und nicht zuletzt das schnöde Geld – Stichwort Abrechnung von Betreuer*innen von Freizeitmaßnahmen über den Landesjugendplan.

Jetzt stehen viele Ehrenamtliche vor der (ersten) Verlängerung ihrer Juleica und neue junge Ehrenamtliche rücken nach. Viele Fragen zur Juleica gehen jährlich bei uns in der Landeszentralstelle ein. Hier findet ihr Antworten auf Fragen nach Verlängerungsmodalitäten, Qualitätsstandards, Ausbildungssuche und vielem mehr.

Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und entspricht bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen und landesspezifischen Regelungen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Wie funktionieren Grundausbildung und Verlängerung?

Der Ersterwerb der Juleica ist an eine Grundausbildung sowie einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs geknüpft. Entsprechende Schulungen umfassen mindestens 40 Einheiten à 45min – 30 Zeitstunden – und werden von verschiedenen Verbänden und Trägern angeboten. Es gibt Schulungen, die sich über eine Arbeitswoche strecken und andere, die auf mehrere Wochenenden und Abendtermine aufgeteilt sind. Für die Verlängerung ist eine Fortbildung mit 8 Zeitstunden sowie die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs empfohlen.

Kriterien der Juleica-Ausbildung

Die landesweiten Kriterien aus Baden-Württemberg zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen für eine Juleica finden sich in den Juleica-Standards bzw. der Landesregelung. Darunter fallen unter anderem Nachweise über Grundausbildung oder Auffrischung sowie einen Erste-Hilfe-Kurs, das Mindestalter in der Regel von 16 Jahren und die tatsächliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Ausbildungssuche und „klassische Ausbildungszeiträume“

Viele Jugendringe und Jugendverbände sind Anbieter von Aus- und Fortbildungen. Die Termine werden in der Regel über Homepage, Social Media oder die zentrale Website https://www.juleica-ausbildung.de/ bekannt gegeben. Oftmals werden die Ausbildungen bei dem Jugendverband bzw. dem Träger gemacht, bei dem man anschließend auch aktiv werden will oder bereits ist.

Wenn der Träger keine Ausbildung anbietet oder das Angebot nicht passt, können in der Regel der Jugendring oder die Jugendpflege vor Ort Auskunft über Alternativen geben. Ebenso haben die Akademie der Jugendarbeit und die Landesakademie für Jugendbildung Schulungsangebote im Programm.

Viele Verbände richten die Zeiträume ihrer Grundausbildungen an ihrem Jahreskalender und Engagement-Anlässen aus. Finden beispielsweise im Sommer viele Freizeiten statt, für die Ehrenamtliche qualifiziert werden sollen, werden die Grundausbildungen entsprechend häufig im Frühjahr angeboten. Auch der Herbst ist ein Zeitfenster, in dem meist mehr Aus- und Fortbildungen stattfinden.

Handbuch und Qualitätsstandards

Es gibt vier zentrale Dokumente, die ihr kennen solltet:

  1. Das Juleica Handbuch, vor allem für Juleica-Inhaber*innen
  2. Die Juleica-Standards, vor allem für Referent*innen und Träger der Aus- und Fortbildungen
  3. die Bundes- und Landesregelung

Darin findet ihr alle wichtigen formalen Informationen und fachliche Inhalte der Ausbildung. Die Juleica Standards und das Juleica-Handbuch werden für Baden-Württemberg regelmäßig auf Aktualität geprüft und auf dieser Seite zum Download und zur Bestellung bereitgestellt: https://www.ljrbw.de/juleica.

Antragsverfahren der Karte

Die Beantragung der Juleica-Karte erfolgt in vier Schritten.

Los geht es hier: https://juleica.de/application

  • Dort gibt der*die Antragstellende persönliche Daten zur Beantragung der Juleica ein.
  • Dann müssen ein (Pass-)Foto, das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Aus- oder Fortbildung und der Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs hochgeladen werden.
  • Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, wird dieser in einem zweistufigen Verfahren vom Träger, also dem Verein bei dem ihr ehrenamtlich tätig seid, geprüft.
  • Wenn alles vollständig ist, wird der freigegebene Antrag an die Druckerei weitergeleitet. Grundsätzlich wird die eingegebene Adresse für den Postversand der Juleica verwendet.

Ausführliche Informationen zur Antragstellung findet ihr auf der Juleica-Antragsseite. Dort gibt es auch ein Erklärvideo für Träger, die im zweistufigen Verfahren die Antragsfreigabe prüfen.

In einem Video der KJD Burgdorf seht ihr ab Minute 3 anschaulich den Prozess der Antragstellung (in Niedersachsen, je nach Bundesland gibt es kleinere Variationen).

Vergünstigungen und Anerkennung mit der Juleica

Mit der Juleica soll eine Anerkennung für die Inhaber*innen verbunden sein. Viele Kommunen gewähren Jugendleiter*innen bei Vorlage der Karte kostenlosen oder ermäßigten Eintritt, beispielsweise ins Schwimmbad. Auch einige Geschäftsleute bieten Vergünstigungen an.

Auf der Juleica-Seite findet ihr eine Auflistung der Vergünstigungen auf Bundesebene.

Noch gibt es für Baden-Württemberg keine landesweite Übersicht an Vergünstigungen. Das soll sich aber im Laufe des Jahres ändern: Der Landesjugendring arbeitet an einer landesweiten Vergünstigungsplattform, die die Angebote gebündelt und übersichtlich präsentieren soll. Im Rahmen der AG zur Juleica-Offensive ist als erster Schritt ein Padlet entstanden, in das viele kommunale Akteure ihr Wissen um Vergünstigungen zusammengetragen haben. Die AG wird das Thema weiter vorantreiben.

Auch lohnt sich der Blick auf die Websites eurer kommunalen Jugendringe. Viele führen hier Vergünstigungen auf oder verweisen darauf in ihren Newslettern.

Einige Stadt- und Landkreise haben inzwischen die Ehrenamtskarte in Baden-Württemberg eingeführt. Inhaber*innen einer Juleica, die in den teilnehmenden Stadt- und Landkreisen engagiert sind, sind für die Ehrenamtskarte automatisch antragsberechtigt und können somit auch die eingeworbenen Vergünstigungen der Ehrenamtskarte nutzen. Auf der Website des Sozialministeriums findet ihr eine Übersicht zu Vergünstigungen und teilnehmenden Stadt- und Landkreise sowie den Hinweis, wie und wo ihr die Karte erhalten bzw. zusätzlich beantragen könnt.

Fachliche Qualifizierung der Ausbilder*innen

In den baden-württembergischen Juleica-Standards haben die Jugendverbände sich darauf geeinigt, dass die Ausbildung der Juleica von Personen geleitet werden soll, die eine pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit und Schulungsleitung aufweisen. Dies können auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit sein, die für die Ausbildungstätigkeit qualifiziert sind.

In den Standards ist bewusst keine formal notwendige Qualifizierung formuliert, um flexibel auf individuelle Vorkenntnisse der möglichen Referent*innen eingehen und weitere Faktoren berücksichtigen zu können. Dies gibt den Trägern und Referierenden mehr Handlungsspielraum.

Die Akademie der Jugendarbeit BW, aber auch einige kommunale Jugendringe, bieten regelmäßig TrainTheTrainer Schulungen an.

Fachliche Begleitung & Gruppensetting

Zentral ist, dass die Juleica Grundausbildung und die Auffrischungsschulung in jedem Fall in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung erfolgen. Grundsätzlich sind im Rahmen der Qualifizierung Ausbildungsgänge in Präsenz oder gemischte Ausbildungsgänge möglich, die teilweise in Präsenz und teilweise unter Nutzung von webbasierten Elementen stattfinden. Dabei müssen mindestens 15 Zeitstunden bei der Grundausbildung in Präsenz stattfinden. Auch bei der Nutzung von webbasierten Elementen muss die Qualifizierung in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung stattfinden. Für die Verlängerung oder Neuausstellung der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Diese können vollständig web-basiert durchgeführt werden, aber immer mit fachlicher Begleitung.

Dafür steht die Juleica

Die Juleica-Ausbildung hat einen non-formalen Charakter und findet seinen Ausdruck in der partizipativen Gestaltung des Programms und des Rahmens der Schulungen. Dazu gehört beispielsweise Regeln für die Ausbildungsgruppe und -zeit gemeinsam auszuhandeln. So stehen die Interessen der Teilnehmenden und ihre aktive Beteiligung am Geschehen im Mittelpunkt und ermöglichen Erfahrungslernen. Außerdem können die Konzepte und damit Inhalte der Ausbildung durch die Verbände und Träger individuell angepasst und auf die Zielgruppe abgestimmt werden. Die Juleica-Standards bieten dafür einen gesicherten Rahmen.

Literaturverzeichnis & Links

Landesjugendring BW (Hrsg.) 2022. Standards der Jugendleiter*innen-Ausbildung. Selbstverpflichtung der Jugendverbände und Jugendringe in Baden-Württemberg. Online URL: https://www.ljrbw.de/files/downloads/Publikationen/Juleica-Standards.pdf [Letzter Zugriff: 10.07.2026].

Landesjugendring BW (Hrsg.) 2025. Handbuch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Maßnahmenplanung // Gruppenstundenplanung // Recht // Gruppenpädagogik // Basics der Jugendarbeit // Erste Hilfe. 5. Auflage. Online URL: https://shop.ljrbw.de/publikationen/juleica-handbuch-fuer-jugendleiterinnen-und-jugendleiter [Letzter Zugriff: 10.07.2026].

Reif, Volker. 2026. Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit. Potentiale und Herausforderungen für die kommunale Selbstverwaltung. Hrsg. vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Online URL: https://www.kvjs.de/publikationen/detailansicht/39881 [Letzter Zugriff: 10.07.2026].

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