KVJS-Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Ausschreibungsrunde 2024: Fördermöglichkeiten in fünf Schwerpunktfeldern

Die sich permanent wandelnden Herausforderungen müssen mit neuen oder veränderten Hilfeangeboten und Lösungen beantwortet werden. Dazu benötigt es geeignete Rahmenbedingungen zur Erprobung, Diskussion und Evaluation neuer Ideen und kreativer Herangehensweisen. Das KVJS-Landesjugendamt stellt dazu jährlich Mittel für die Modellförderung zur Verfügung, über die Förderung der Vorhaben entscheidet der Landesjugendhilfeausschuss.

Die Förderdauer ist begrenzt auf 36 Monate, pro zwölf Monate beträgt die Fördersumme maximal 25.000 €. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 60% der Personal- und Sachkosten des Vorhabens betragen.

Die folgenden Themen bilden die Förderschwerpunkte im Jahr 2024:

  • Inklusive Ansätze im Gemeinwesen/im Sozialraum
  • Armuts- und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter
  • Demokratiebildung und Digitalisierung
  • Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) und Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
  • Fachkräfte- und Führungskräftesicherung

Grundsätze der Förderung

Gefördert werden neue Vorhaben mit örtlichem Bezug, die mit den öffentlichen Trägern abgestimmt sind, regionale / lokale Netzwerke berücksichtigen und deren jährliche Gesamtkosten mindestens 10.000 € betragen. Die Vorhaben sollen evaluiert werden, die Ergebnisse sollen in zur Veröffentlichung verwertbaren Berichten vorgelegt werden.

Die Vorhaben müssen zudem:

  • innovative Lösungsansätze und Wirkungen aufzeigen,
  • eine über den lokalen Raum hinausgehende Bedeutung für die fachliche
  • Weiterentwicklung der Jugendhilfe haben,
  • übertragbare Erkenntnisse erwarten lassen,
  • nachhaltige Entwicklungen anstoßen,
  • lebenslagenorientiert angelegt sein,
  • die Kriterien von Gender, Inklusion und Diversity angemessen berücksichtigen.

Antragsverfahren

Die Zuschüsse müssen, wie jedes Jahr, schriftlich bis zum 28. Februar beim KVJS beantragt werden. Nach Empfehlung eines Begleitkreises entscheidet dann der Landesjugendhilfeausschuss in der Regel im Juli des Antragsjahres über die Förderung.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine mit allen beteiligten Stellen abgestimmte Konzeption des Vorhabens,
  • ein Finanzierungsplan (siehe Antragsformular),
  • eine Stellungnahme des örtlichen Jugendhilfeträgers zur Einordnung des Projekts in die örtliche Jugendhilfe/Jugendhilfeplanung.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen und Vorgaben zum Antragsverfahren finden sich auf der Homepage des KVJS:  www.kvjs.de/jugend/modellvorhaben