Infos des Deutschen Bundesjugendrings zum Cannabisgesetz
Dieser Beitrag ist am 10.04. auf der Homepage des DBJR erschienen. Zum Originalbeitrag
Zum 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten und führt zu einer teilweisen Legalisierung des Umgangs mit Cannabis. Im Vergleich zu den rechtlichen Regelungen des Umgangs mit Alkohol- oder Tabakkonsum bleibt der Konsum im Rahmen von Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in aller Regel weiterhin verboten. Der Bundesjugendring gibt einen kurzen Überblick über die veränderte Rechtslage mit Blick auf Maßnahmen der Jugendbände und –ringe. Weiterlesen…