Neues aus der Verordnungs-Ecke: Aktualisierung der Corona-VO KJA/JSA

Durchführung von Ferienprogrammen und Ferienfreizeiten im Sommer soll sicher bleiben

Seit kurzem steigt die Sieben-Tage-Inzidenz leider wieder. Das kann sich auf die Durchführung von Ferienprogrammen und Ferienfreizeiten nachteilig auswirken. Die Corona-Verordnung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (CoronaVO KJA/JSA) wird deshalb im Laufe der Woche in drei Aspekten aktualisiert, um die Durchführung von Ferienprogrammen und Ferienfreizeiten im Sommer zu sichern.

a) Fortsetzung von bereits begonnenen Angeboten bei Überschreiten einer Inzidenzstufe:

Bislang sieht die CoronaVO KJA/JSA keine Regelung für bereits begonnene Angebote bei einem Wechsel von einer Inzidenzstufe in eine andere vor. Nun wird ausdrücklich aufgenommen, dass die Angebote bis zum regulären Ende in geplanter Form fortgesetzt werden können. Der Träger des Angebots müssen dabei prüfen, ob während des Angebots weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes zu ergreifen sind.

b) Zusätzlicher Antigentest Inzidenzstufe 3 oder 4:

Bei mehrtägigen Angebots mit Übernachtung muss zusätzlich ein Testnachweis am Abreisetag erbracht werden. Damit soll geklärt werden, ob Personen zu Hause in Quarantäne müssen.

c) Beteiligtenzahl in Inzidenzstufe 3:

Um in den Sommerferien sicherstellen, dass Ferienprogramme und Ferienfreizeiten nicht unverschuldet kurzfristig in Bezug auf die Beteiligtenzahlen halbiert oder gar gänzlich abgesagt werden müssen, werden in der Inzidenzstufe 3 die Beteiligtenzahlen für getestete, genesene oder geimpfte Personen auf die entsprechenden Beteiligtenzahlen der Inzidenzstufe 2 angehoben (jeweils der Buchstabe b).

Sobald die CoronaVO KJA/JSA  verkündet wird, werden wir auf https://www.ljrbw.de/corona  wie gewohnt diese Änderungen veröffentlichen.