KVJS-Förderung 2020 und 2021

Nachanträge für (webbasierte) Fortbildungsmaßnahmen 2020 und Förderung von Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe 2021

Das KVJS-Landesjugendamt fördert Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit nach den beigefügten Richtlinien. Aufgrund der Pandemie konnten und können 2020 viele beantragte Maßnahmen nicht oder nur in geänderter Form stattfinden. In Abweichung von der üblichen Antragsfrist sind deshalb 2020 ausnahmsweise bis Jahresende Nachanträge möglich. Dies gilt auch für Fortbildungen, die webbasiert erfolg(t)en. Nachantragsstellung sowie Nachweisführung gehen online über OASE BW. Dafür ist eine kostenlose Registrierung nötig.

Das KVJS-Landesjugendamt fördert auch 2021 wieder Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe. Antragsschluss ist der 28.02.2021.

Gefördert werden Vorhaben, die neue Erkenntnisse im Feld der Kinder- und Jugendhilfe erwarten lassen. Die offizielle Ausschreibung erfolgt nach Beschluss des Haushaltes im Dezember 2020. Im beigefügten Infoblatt sind jedoch vorab die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Förderung zu beantragen, findet alle notwendigen Unterlagen unter https://www.kvjs.de/jugend/modellvorhaben/.

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