Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Die neue Verordnung ist am 17.05. in Kraft getreten: die wichtigsten Punkte

Die Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (kurz: CoronaVO KJA/JSA) wurde aktualisiert und ist heute in Kraft getreten. Wir haben unsere Übersicht der CoronaVO KJA/JSA (PDF) aktualisiert, die ihr wie viele aktuelle Informationen auf unserer Homepage findet: www.ljrbw.de/corona.

Die CoronaVO KJA/JSA ist in § 2 an den Mechanismus der von Inzidenzen in Landkreisen abhängigen Öffnung angepasst. Die Regelungen des § 2 in der  CoronaVO KJA/JSA sind vorrangig. Nach den Pfingstferien sollen schrittweise wieder Übernachtungen erlaubt werden.

Ab 17. Mai ist darüber hinaus nicht nur die Impfpriorisierung bei Hausärzten aufgehoben, sondern gleichzeitig die Priorisierung unter Ziffer 27 für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendarbeit) eingeführt. D.h. neben den Hauptamtlichen (seit 15. März) können sich nun durch eine Bescheinigung auch Ehrenamtliche impfen lassen.

Außerdem hat Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag zur LUCA-App vereinbart und mittlerweile alle Gesundheitsämter angeschlossen. Deshalb kann zu Beginn mit dem Check-IN und am Ende mit dem Check-OUT die Datenerhebung auch über die LUCA-App erfolgen. Dazu muss unter https://www.luca-app.de/locations/ ein QR-Code angelegt werden.

Kampagne #jugendgehtbaden

Unter #jugendgehtbaden gibt es bereits mehr als 400 Beiträge – und es werden jeden Tag mehr. Vielen Dank für eure Unterstützung der Social Media Kampagne bisher!

Die Kampagne geht auf Social Media weiter: Für aktuelle Infos schaut am besten regelmäßig bei @landesjugendring_bw auf Instagram oder auf unserer Homepage vorbei: www.ljrbw.de/jugendgehtbaden. Dort gibt es in den nächsten Tagen immer die aktuellsten News. Außerdem findet ihr dort Sharepics, das Kampagnenlogo zur Verwendung bei eurer Aktion, einen Musterbrief für den*die Abgeordneten in eurer Nähe uvm.