Social Media Kampagne der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
In diesem Jahr gibt es ein besonderes Jubiläum: Seit dem 1. Dezember 2015 ist die Beteiligung von Jugendlichen durch den § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als verbindliche kommunale Pflichtaufgabe verankert. Dieser Schritt war weit mehr als eine formale Gesetzesänderung. Er markierte einen gesellschaftlichen Wandel hin zu der Erkenntnis, dass junge Menschen Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt sind und ein Recht darauf haben, bei kommunalen Entscheidungen frühzeitig und ernsthaft beteiligt zu werden. Weiterlesen…