Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“

Wichtige Informationen zur aktuellen Förderphase

Das Förderprogramm des Deutschen Kinderschutzbunds hat zum Ziel, Vereine, Jugendverbände, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, private Dienstleister wie Musikschulen, Kommunen oder anderweitige Einrichtungen, die in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, bei der Erarbeitung und Implementierung eines individuellen Schutzkonzeptes zu unterstützen. Für 2025 gibt es einige Neuerungen im Programm.

1. Das Förderprogramm wurde für neue Akteure geöffnet

Seit Dezember 2024 ist jede Art von Einrichtung antragsberechtigt, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und ein individuelles Schutzkonzept entwickeln und implementieren möchte. Es können nun also alle Einrichtungen Anträge stellen, die Kinder fördern, betreuen, begleiten und bilden.

Hierunter fallen auch alle – bislang ausgeschlossenen – betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen (nach § 45 SGB VIII).) Auch Kommunen, die für ihre Angebote für Kinder und Jugendliche Schutzkonzepte erarbeiten wollen, können Förderungen beantragen. Ebenso förderfähig sind kommunale Schutzkonzepte sowie Schutzkonzeptentwicklungen für Jugendämter selbst.

Der Fokus liegt weiterhin auf Vereinen und Verbänden.

2. Weitere Fördermöglichkeiten bei Stellenaufstockungen

Es hat sich im bisherigen Förderzeitraum gezeigt, dass viele Institutionen gerne mehr im Bereich Schutzkonzepte tun möchten, um insbesondere ihre jeweiligen Mitglieder besser unterstützen zu können, ohne dass immer gleich konkrete Schutzkonzepte zu entwickeln sind. Oft gibt es für diesen Bereich geeignete Personen, aber keine ausreichenden Stellenmittel.

Konkret bedeutet dies:Wenn eine Dachorganisation längerfristige Strukturen schaffen möchte, um ihre Mitgliedsorganisationen bei der Schutzkonzeptentwicklung zu unterstützen, ist auch hierfür eine Stellenaufstockung möglich. Es sind dann im Antrag Angaben zu den geplanten Vorhaben als auch zum Aufstockungsumfang zu machen. In jedem Fall muss das Vorhaben in angemessenem Verhältnis zu der geplanten Stellenaufstockung stehen.

3. Zeitfaktor

Auch wenn der jetzige Förderzeitraum nur noch bis 31.10.2025 läuft, lohnt es sich, noch Anträge zu stellen. Wenn die Zeit zu knapp ist für die Entwicklung eines vollständigen Schutzkonzepts, kann auch die Förderung einzelner Bausteine beantragt werden. Die noch vorhandenen Fördermittel sollten auch ausgeschöpft werden.

Wir sind zuversichtlich, dass es auch nach diesem Förderzeitraum Möglichkeiten geben wird, die begonnenen Vorhaben weiterzuführen.

4. Sprechstunde

Außerdem gibt es ab Januar 2025 eine offene „Sprechstunde“ zu allen Themen der Schutzkonzeptberatung und des Förderprogramms an. Die nächsten Termine sind (jeweils über Zoom):

  • Montag, 13.01.25 9.30 – 10.30 Uhr
  • Mittwoch, 15.01.25 15.30 – 16.30 Uhr
  • Dienstag, 21.01.25 17.00 – 18.00 Uhr
  • Montag, 27.01.25 15.00 – 16.00 Uhr

5. Freie Kapazitäten für kommunale Informationsveranstaltungen

Im Rahmen des Projekts Kinderschutz in Baden-Württemberg („KiSchuBW“) werden regelmäßig kommunale Informationsveranstaltungen durchgeführt. Diese Infoveranstaltungen dienen dazu, örtliche Vereine und Jugendverbände auf die Bedeutsamkeit von Schutzkonzepten hinzuweisen.

Vom Kinderschutzbund kann hierfür mit Adilia Schweizer, Projektleitung KiSchuBW kooperiert werden. Sie hilft bei der inhaltlichen Gestaltung, der Ausarbeitung und gibt Tipps im Umgang mit Vereinen und Jugendverbänden. Die Veranstaltungen finden meist abends statt, so dass möglichst viele Ehrenamtliche teilnehmen können.

Hat eine Kommune Interesse an solch einer Veranstaltung, kann sie sich gerne bei schweizer@kinderschutzbund-bw.de melden.

Kontakt

Gabriele Krämer

Projektleiterin „Förderprogramm Schutzkonzepte“
Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Wilhelmstr. 4 A, 70182 Stuttgart

Tel. 0711 24 28 18
kraemer@kinderschutzbund-bw.de
schutzkonzepte@kinderschutzbund-bw.de

https://www.kinderschutz-bw.de/foerderprogramm-2024