Informationen des Sozialministeriums zum Anspruch auf Freistellung nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
Wer sich ehrenamtlich engagiert, übernimmt Verantwortung, erwirbt die sogenannten „soft skills“ und erlernt organisatorisches Geschick. Darin liegt ein Gewinn – nicht nur für unsere Gesellschaft, sondern auch für diejenigen, die Freistellung gewähren. Als Hilfestellung hat das Sozialministerium die gesetzlichen Voraussetzungen der Freistellung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit sowie Kontakte knapp zusammengefasst. Alternativ gibt’s hier das Originalschreiben zum Download. Weiterlesen…