U18-Sonderfonds des DKHW zur Bundestagswahl mit 100.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte

Förderung für euer Wahllokal – jetzt mitmachen!

Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten.

Der Sonderfonds U18 ist mit insgesamt 100.000 Euro gefüllt, wobei gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunale Träger bis zu 5.000 Euro, Kinder und Jugendliche bis zu 500 Euro beantragen können.

Die U18-Wahlwoche findet vom 7. bis 14. Februar statt. Innerhalb dieser Woche können Jugendliche in den U18-Wahllokalen ihre Stimmen abgeben, und zwar unter nur leicht veränderten Bedingungen im Vergleich zur „echten“ Wahl. Im Anschluss werden die Stimmen ausgezählt und die U18-Wahlergebnisse bekannt gegeben.

Macht euer eigenes U18-Wahllokal auf!

Prinzipiell kann jede Organisation, Initiative oder Einrichtung, die parteilos, unabhängig und demokratisch gesinnt ist, ein Wahllokal einrichten. Bei der Wahl der Örtlichkeit sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Idealerweise werden sie an den Orten eingerichtet, an denen sich Jugendliche aufhalten: an Schulen, in Vereinen und Jugendhäusern, an öffentlichen Plätzen und in Freizeiteinrichtungen wie Sportplätzen oder Schwimmbädern.

Auch mobile Wahllokale sind möglich, z. B. als Traktor übers Land, mit dem Bollerwagen durch die Innenstadt oder mit dem Wahl-Schiff auf dem Neckar. Vor Ort sollte am Wahltag bzw. den Wahltagen ein ausreichend großes Helfer*innen-Team bereitstehen.

Bei Fragen rund um die U18-Wahl berät Karoline von der Landeskoordinierungsstelle beim Landesjugendring: u18-bw@ljrbw.de.