Transparenzregistereintrag nun für Verbände kostenfrei

Vereine brauchen kein Geld mehr für das Transparenzregister zu zahlen

Wie der DBJR schon im Juni bekannt gegeben hat (wir berichteten…), möchten wir an dieser Stelle noch einmal kurz auf den Sachverhalt hinweisen:

  • ab 2021 ist die (Zwangs-)Eintragung für Verbände kostenfrei. Grundlage ist das geänderte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
  • die Befreiung von der Gebührenpflicht gilt ab 1.1.2021. Sollte dennoch eine Rechnung für den Zeitraum ab 1.1.2021 eingegangen sein, muss dem Rechnungsteller (Bundesanzeiger-Verlag) eine Kopie des Freistellungsbescheids zugesandt werden.
  • es gibt noch keine Regelung, wie die Meldung der Gemeinnützigkeit in der Übergangszeit erfolgen soll; eine Automatisierung ist erst ab 2024 vorgesehen – mit dem zentralen Zuwendungsempfänger-Register (Verzeichnis gemeinnütziger Vereine).