Neuregelungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Infos des Deutschen Bundesjugendrings über die für Jugendverbandsarbeit relevanten Änderungen

Im Dezember 2020 hatte der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. Damit wurden umfängliche Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht umgesetzt.

Die Organisationen vereinsknowhow.de und Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt e. V. (bnve) haben wichtige Informationen zu Neuregelungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zusammengestellt. Für Jugendverbände und Jugendringe relevante Passagen aus dem Newsletter von vereinsknowhow.de zitiert der DBJR: www.dbjr.de/xtra/corona/#c1415. Die Änderungen betreffen:

  • Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
  • Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro
  • Zeitnahe Mittelverwendung für kleine Einrichtungen wird abgeschafft
  • Tatsächliche Geschäftsführung kann schon bei der Satzungsprüfung einbezogen werden
  • Kooperationen mit gemeinnützigen Einrichtungen
  • Vereinfachter Spendennachweis künftig bis 300 Euro
  • Neue gemeinnützige Katalogzwecke