Neues zur Juleica

Umgang mit Aktiven ohne Juleica und Verlängerung Corona-Ausnahmeregelung

Empfehlung für Personengruppen, die langjährig in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv sind und nun aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung vorweisen müssen um weiterhin Zuschüsse zu erhalten.

Außerdem gibt es Hinweise zur Verlängerung der Ausnahmeregelungen zu Online-Juleicaschulungen.

Umgang mit denen, die keine Juleica (mehr) haben, aber schon seit Jahren aktiv sind oder wieder aktiv werden und nun eine Juleica beantragen wollen.

Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 abgewichen werden.

Es genügt mindestens eine klassische Auffrischung (8 Zeitstunden, ggf. auch online möglich), orientiert an den Bedarfen der Ehrenamtlichen, sowie einer intensiven Prüfung der persönlichen Eignung durch den Jugendverband oder Jugendring. Unabhängig davon kann es in einzelnen Verbänden natürlich abweichende, engere, Regelungen geben.

Ein Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs ist notwendig. Zugrunde liegt der Gedanke, dass Erste-Hilfe regelmäßig (empfohlener Turnus alle zwei Jahre) geübt werden muss, um im Notfall abrufbar zu sein.

Begründung:

Es gab coronabedingt schwierige Jahre. Lücken müssen aufgefüllt werden. Gleichzeitig sind langjährig bewährte Ehrenamtliche aktiv, deren Wissen und Können nicht verloren gehen darf. Diesen Kräften war z.T. bislang nicht bewusst, welchen Nutzen die formale Juleica-Beantragung hat. Für eine begrenzte Übergangszeit muss daher die Möglichkeit geschaffen werden, diesen formalen Missstand zu heilen.

Die Verlängerung der Corona-Ausnahmeregelungen bis 31.07.2023

…ist jetzt formell beschlossen und veröffentlicht. Die bisherigen Regelungen werden weiter umgesetzt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag jeweils inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden. Im Einzelnen gilt für BW bis zum 31.7.2023:

  • Grundausbildungen können anteilig (Empfehlung max. 1/3) als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist notwendig.
  • Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden.