Förderaufruf des Sozialministeriums, Frist: 06. Mai
Das Förderprogramm zielt darauf ab, neue Impulse für die Antidiskriminierungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu setzen, um dem konstatierten Bedarf an innovativen Konzepten zu begegnen. Mögliche Bereiche sind Medienarbeit, Empowerment und Fortbildungen für Fachkräfte. Es können bis zu 20.000 Euro jährlich beantragt werden.
Hierfür sieht das Programm Anträge in den drei Förderkategorien 1. Vermittlung diskriminierungssensibler Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche, 2. Entwicklung und Durchführung von diskriminierungssensiblen Empowermentangeboten mit Kindern und Jugendlichen, sowie 3. Diskriminierungssensible Qualifizierung und Weiterbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit vor.
Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“. Antragsberechtigt sind:
- freie Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII,
- freie Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII i.V.m. der Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach den §§ 2 und 4 des JugendBildG
- oder ein sonstiger Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §12 JugendBildG.
Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Projektförderung in einer Höhe von min. 3.000 € bis max. 20.000 € jährlich, mit einer Laufzeit von min. 6 bis max. 30 Monaten gewährt.
Anträge sind bis zum 06. Mai 2025 gem. der Vorgaben aus dem Förderaufruf einzureichen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. Juli 2025.
Mehr Informationen beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart.