Corona und die Jugendverbandsarbeit

Dritte Pandemiestufe in BW // Updates

Die AG “Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit” des Sozialministeriums tagt wieder! Eine aktualisierte Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit soll in der nächsten Woche erlassen werden und voraussichtlich ab dem 1.11. gelten. Die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Diskussion, die die Grundlage für die Verordnung bilden, sind nun auf unserer Homepage unter www.ljrbw.de/corona!

In aller Kürze:

  • Veranstaltungen mit einer Höchstzahl von 100 Teilnehmenden
  • Maskenpflicht ab dem 11. Lebensjahr, wo kein Abstand eingehalten werden kann
  • Gruppenbildungspflicht bei Gruppen mit mehr als 30 Teilnehmenden
  • keine Karenzzeit für Betreuende und Teilnehmende

Sobald die neue Verordnung raus ist, informieren wir auf allen Kanälen.