Der Bundestag hat am 6. März ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Dieser Beitrag ist am 09.03. beim Deutschen Bundesjugendring erschienen. Zum Originalbeitrag.
Der Bundesjugendring begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und hat die Wertschätzung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die in den Debattenbeiträgen zum Ausdruck gekommen ist erfreut zur Kenntnis genommen. Damit gilt mit Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, dass in den Schulferien der Anspruch auch dadurch erfüllt werden kann, dass Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Weiterlesen…