Bekanntmachung des BMFSFJ zur finanziellen Entlastung von „Sozialen Trägern“ 

Info aus dem Deutschen Bundesjugendring

Die hohen Energiekosten in Folge des Kriegs in der Ukraine belasten viele gemeinnützige Organisationen. Mit der Härtefallregelung möchte die Bundesregierung diese entlasten. Antragsberechtigt sind Träger, die aus Bundesmitteln gefördert werden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat dafür eine Bekanntmachung der Richtlinien für Antragstellende veröffentlicht. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) kann der Antrag im Zeitraum vom 15.06. bis 31.08.23 gestellt werden. Weitere Informationen zu den Härtefallfonds gibt es beim BAFzA: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/haertefallfonds.