Zuschuss für professionelle Beratung zu Kinder- und Jugendbeteiligungsvorhaben oder beteiligenden Strukturen
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg bezuschusst die externe Beratung für Beteiligungsprozesse, zum Aufbau von beteiligenden Strukturen oder für die Weiterentwicklung bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung mit bis zu 4.000,-€. Eine Antragstellung ist laufend möglich, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Da das Förderprogramm ausläuft, müssen die geförderten Projekte bis zum 15.12.2023 abgeschlossen sein.
Mögliche Beratungsanlässe können sein:
- rechtliche und inhaltliche Beratung von Jungendinitiativen;
- in einer kulturellen Einrichtung soll ein Kinder- und Jugendbeirat gegründet werden;
- für die Umsetzung des § 41a GemO will eine Gemeinde konkrete Beteiligungskonzepte und -formate finden;
- ein Jugendverband oder Jugendtreff möchte neue Mitbestimmungs-Möglichkeiten entwickeln;
- eine Jugendorganisation möchte an ihrer Beteiligungskultur arbeiten;
- eine Schulsozialarbeiterin möchte mit einer Gruppe junger Menschen einen Engagementbereich für Mitschüler*innen organisieren;
- Mobile Jugendarbeit plant im öffentlichen Raum mit jungen Menschen einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Raumes.
Gegenstand der Förderung
- Beratungen zu umfangreichen Einzelprojekten der Kinderbeteiligung und/oder Jugendbeteiligung;
- Beratungen zum Auf- oder Ausbau bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung;
- Beratungen im Bereich politische Beteiligung und Engagementförderung;
- Beratungen zu alternativen Beteiligungsformen, z.B. bezogen auf innerverbandliche Beteiligung;
- Beratungen, die auf die Vielfalt der zu beteiligenden Jugendlichen abzielen.
- Die Beratung soll zu einer konkreten Formats- und/oder Struktur(weiter)-entwicklung führen.
Die Servicestelle berät gerne bei Fragen, ob das eigene Projekt förderfähig ist!
Mehr Infos bei der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW: https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/beratung/da-geht-noch-mehr/