Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Kursen VBG

Infos der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Die VBG übernimmt die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse im Kontext von Juleica, wenn die Trägerorganisation Mitglied in der VBG ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten,
  • Inhalte: Vorgegebenen Themenkatalog nach DGUV Grundsatz 304-001,
  • Durchführung durch eine ermächtigten Stelle (zur Liste),
  • Präsenzangebot (Kosten für Online- oder Blended Learning-Schulungen werden nicht übernommen).

Die Info der VBG im Wortlaut:

„Jugendleiter*innen (ab 16 Jahre) können zu Lasten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, sofern die Trägerorganisation ein Mitglied der VBG ist. Hier sind insbesondere die evangelische und die katholische Kirche mit den zugehörigen Jugendgruppen zu nennen.

Diese Erste-Hilfe-Kurse müssen denen entsprechen, die auch betriebliche Ersthelfende absolvieren; insofern müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Durchführung durch eine ermächtigte Stelle (www.bg-qseh.de), Dauer: 9 Unterrichtseinheiten, Inhalte: Vorgegebenen Themenkatalog nach DGUV Grundsatz 304-001.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass diese Kurse reine Präsenzveranstaltungen sein müssen. Online-Angebote oder blended-learning-Formate entsprechen nicht unseren Vorgaben. Die Kosten hierfür werden von den VBG daher auch nicht getragen.

Informationen bei der VBG.

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.“

Im Vorfeld soll das Abrechnungsformular (PDF) ausgefüllt werden, dies ist bei der Ausbildungsstätte einzureichen. Damit kann man kostenlos am Kurs teilnehmen.