Aufwandsentschädigungen und Rückspenden

Informationen des Haus des Stiftens

Stolperfallen ergeben sich im Vereinsalltag dann, wenn Ehrenamtliche oder Externe auf einen vereinbarten Ersatz von Aufwendungen wie Fahrtkosten oder auch Honorarzahlungen verzichten. Da fehlerhaft ausgestellte Spendenquittungen ebenso problematisch werden können, wie ein prüfender Blick vom Fiskus, sollte hier sorgsam vorgegangen werden. Der Fachbeitrag zeigt auf, wann eine solche Zuwendung als Spende abzugsfähig ist und was bei Ausstellung entsprechender Spendenquittungen beachtet werden muss. Zum Artikel bei hausdesstiftens.org.