Aufruf: Interessensbekundung zum “Projekt Jungsein in der Kommune” (PJuK)

Projekt soll Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit vor Ort stärken

Antragsfrist verlängert! Mit dem „Projekt Jungsein in der Kommune“ (PJuK) werden Möglichkeiten eröffnet, Themen und Aufgaben anzugehen, für die im Alltag oft keine Zeit, keine Ressourcen oder auch zu wenig fachliche Unterstützung vorhanden sind: Um bspw. die Bedarfe junger Menschen vor Ort sichtbar zu machen und entsprechende Konzepte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit (weiter-) zu entwickeln.
PJuK kann dabei eine Hilfe sein. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert im Rahmen des Innovationsfonds Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Projekte im Umfang von 15.000 € pro Standort und eine externe fachliche Beratung und Unterstützung bei der Projektumsetzung.

Bitte prüft den Aufruf zur Interessensbekundung im Hinblick auf mögliche Projektideen. Auch wenn die Überlegungen noch nicht abgeschlossen sind, kann das angehängte Formular ausgefüllt und bis zum 31.3.2020 bis zum 10.06.2020 an die Projektleitung geschickt werden.

Alle Interessent*innen werden am 22.4.2020 zu einer Informationsveranstaltung nach Stuttgart eingeladen, bei der die Projektideen beraten und im Hinblick auf eine Antragstellung präzisiert werden können.

Die für den für den 22. April geplante Informationsveranstaltung, wird abgesagt. Statt dessen gibt es die Möglichkeit, die Projektleitung zu kontaktieren und eine direkte, telefonische Beratung zum Projekt und zur Antragstellung zu bekommen.

Infos zum Projekt zum Download

Formular_Interessensbekundung-PJuK.pdf (386,8 KiB)
Aufruf_Interessensbekundung-PJuK.pdf (510,5 KiB)

Grundanliegen des Projekts

Kommunalpolitische Entscheidungen im Hinblick auf die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit sind nicht einfach zu treffen. Viele Faktoren spielen eine Rolle: Welche Angebote gibt es bereits? Wer macht diese wie und wen erreichen sie? Welche sind warum wünschenswert? Für welche Altersgruppe? Wie werden Bedarfe von den Kindern und Jugendlichen sichtbar? Werden sie gefragt, bzw. wer spricht für sie? Damit solche Entscheidungen nicht „aus dem Bauch heraus“ getroffen werden, braucht es ein Instrumentarium, das klare Antworten auf diese Fragen liefert.

Das genau ist das Anliegen des „Projektes Jung sein in der Kommune (PJuK)“! Gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration, stellen wir für jeden Projektstandort 15.000,–€ im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 30.09.2021 zur Verfügung. Vorgesehen sind diese Mittel für einen möglichst breiten Planungsprozess mit dem Ziel, Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu erfassen und in intensiver Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure (Jugendringe, Kommunale Jugendreferate, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Runde Tische, lokale Fachkräftetreffen etc.) konkrete Planungen für die jeweilige Kommune auszuarbeiten.

Dafür suchen wir freie und/oder kommunale Träger, die sich auf den Weg machen wollen, jugendpolitische Entscheidungen nicht mehr aus dem Bauch heraus zu treffen, sondern auf einer fundierten, fachlichen Basis.

Die Projekte können zeigen, wie:

  • die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen und Akteure wie Jugendringe, Kommunale Jugendreferate, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Runde Tische, lokale Fachkräftetreffen etc.) bei Planungsvorhaben intensiviert werden kann,
  • Möglichkeiten der Mitwirkung Ehrenamtlicher bei Planungsprozessen gestärkt und das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen zum Gegenstand von Planung und lokalen Entwicklungsvorhaben gemacht werden kann,
  • die Erfahrungen und Ressourcen freier Träger bei Planungsprojekten in den Städten und Gemeinden und die Möglichkeiten der Planungsbeteiligung junger Menschen genutzt werden kann,
  • die Aktivitäten und Erfahrungen des örtlichen Trägers der Jugendhilfe mit denen der Städte und Gemeinden verknüpft werden können.

Es werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten gefördert (dieser Teil ist aktualisiert worden):

  • In einem Förderschwerpunkt werden Projekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Städten und Gemeinden mit 5.000 – 50.000 Einwohnern gefördert.
  • In einem zweiten Förderschwerpunkt wird die Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum in besonderer Weise gestärkt. Die Gemeindegröße für diesen Förderschwerpunkt wurde jetzt verändert. Bisher wurden hier Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohner*innen angesprochen, jetzt können Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner*innen Interessensbekundungen stellen.

Mehr Infos finden sich unter https://k.ljrbw.de/pjuk-interessensbekundung