10 Jahre Pflicht: die SKJB feiert das Jubiläum des § 41a GemO!

Social Media Kampagne der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung

In diesem Jahr gibt es ein besonderes Jubiläum: Seit dem 1. Dezember 2015 ist die Beteiligung von Jugendlichen durch den § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als verbindliche kommunale Pflichtaufgabe verankert. Dieser Schritt war weit mehr als eine formale Gesetzesänderung. Er markierte einen gesellschaftlichen Wandel hin zu der Erkenntnis, dass junge Menschen Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt sind und ein Recht darauf haben, bei kommunalen Entscheidungen frühzeitig und ernsthaft beteiligt zu werden.

Jubiläumskampagne: Stimmen, Botschaften und Beteiligungsimpulse

Zum zehnjährigen Bestehen läuft derzeit die Online-Kampagne der SKJB: Stimmen aus der Praxis, die berichten, was die vergangenen Jahre bewegt hat und wo wir heute stehen. Ergänzt wird dies durch Grußbotschaften zum „Geburtstag“ des § 41a sowie durch Hintergrundinformationen. Eine besondere Sache ist das sogenannte Social Media Take Over: junge Menschen übernehmen für einen Tag den Social Media Kanal ihrer Kommune. Wir erhalten Beiträge aus Freudenstadt, Herrenberg, Kirchzarten, Aalen und Rastatt.

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