Die Akademie ist nun berechtigt, Maßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen
Bildungszeit bietet die Möglichkeit, während der Arbeitszeit an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Beschäftigte in Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht, haben Anspruch auf fünf Tage pro Kalenderjahr. Auch Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben Anspruch auf Bildungszeit. Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung genutzt werden oder für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Konkret bedeutet das: Für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung könnt ihr euch beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin freistellen lassen und erhaltet weiterhin Arbeitsentgelt. Trefft mit eurem Arbeitgeber eine Absprache zur Übernahme der anfallenden Kosten.
Welche Angebote der Akademie betrifft das?
Die Angebote der Akademie, die mindestens einen ganzen Tag dauern, können als Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW gebucht werden. Auch mehrtägige Seminare können besucht werden.
Bei mehrtägigen Angeboten sind Block- oder Intervallveranstaltungen möglich sowie E-Learning bzw. Blended Learning, vorausgesetzt, der überwiegende Teil der Gesamtseminarzeit findet in Präsenz statt.
Was müsst ihr dafür tun?
- Prüft, ob ihr Anspruch auf Bildungszeit habt.
- Füllt den Antrag auf Bildungszeit aus. Dieser muss spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei dem*der Arbeitgeber*in schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
- Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens aber vier Wochen nach Eingang über den Bildungszeitantrag entscheiden. Gibt es keine Entscheidung innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag auf Bildungszeit als bewilligt. Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen, z. B. aus dringenden betrieblichen Gründen.
- Die entsprechende Veranstaltung muss vor Ablauf der Anmeldefrist von euch über die Website der Akademie gebucht werden. Das entsprechende Häkchen zur Bildungszeit dabei gesetzt worden sein.
- Spätestens acht Wochen nach Beendigung der Bildungszeitmaßnahme muss ein Teilnahmenachweis beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Weitere wichtige Informationen und Ansprechpartner befinden sich auf der Website der Regierungspräsidien.