Infos des Deutschen Bundesjugendrings über die für Jugendverbandsarbeit relevanten Änderungen
Im Dezember 2020 hatte der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. Damit wurden umfängliche Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht umgesetzt.
Die Organisationen vereinsknowhow.de und Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt e. V. (bnve) haben wichtige Informationen zu Neuregelungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zusammengestellt. Für Jugendverbände und Jugendringe relevante Passagen aus dem Newsletter von vereinsknowhow.de zitiert der DBJR: www.dbjr.de/xtra/corona/#c1415. Die Änderungen betreffen:
- Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
- Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro
- Zeitnahe Mittelverwendung für kleine Einrichtungen wird abgeschafft
- Tatsächliche Geschäftsführung kann schon bei der Satzungsprüfung einbezogen werden
- Kooperationen mit gemeinnützigen Einrichtungen
- Vereinfachter Spendennachweis künftig bis 300 Euro
- Neue gemeinnützige Katalogzwecke