Wahlrechtsform: Demokratie muss erlebt werden

Stellungnahme zum Gesetzentwurf von GRÜNE, CDU und SPD

Stellungnahme des Landesjugendrings BW zum Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen – Drucksache 17/1281 

Sehr geehrter Herr Jochimsen,
sehr geehrte Damen und Herren,

2020 hat der Landesjugendring im Vorfeld der Landtagswahl ein breites Bündnis aus Jugendorganisationen zur Wahlaltersenkung ins Leben gerufen. Wir freuen uns, dass die gemeinsame Kampagne mit unseren Partnern unter dem Hashtag #alt_genug dazu beigetragen hat, dass nun im Landtag über Wahlaltersenkung diskutiert wird und ein konkreter Gesetzesvorschlag der drei Fraktionen von GRÜNE, CDU und SPD vorliegt.

Für die Möglichkeit, nun zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen Stellung nehmen zu können, bedanken wir uns.

Grundsätzlich und ausdrücklich begrüßen wir das Gesetz, da sich der Landesjugendring seit vielen Jahren für eine Absenkung des Wahlalters einsetzt. Wir werden uns im Folgenden v.a. auf diesen Aspekt des Gesetzes und dessen Begründung beziehen.

Beim Wahlrecht handelt es sich in einer repräsentativen Demokratie um DAS fundamentale Recht der Bürger*innen.

Bis dato wird es durch das Wahlrecht ab 18 Jahren nicht nur einem einzelnen Jahrgang, sondern einer ganzen Generation – nämlich den Jugendlichen – verwehrt.

Man kann trefflich darüber streiten, ab welchem Alter Bürger*innen wahlberechtigt sein müssen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Alter mit 16 Jahre festgelegt. Der Landesjugendring sowie der Deutsche Bundesjugendring halten das Wahlalter ab 14 Jahren für richtig – dem gesetzlichen Jugendalter. Wer im März 2021 zwischen 14-17 Jahren alt war, darf erstmals 2026 mit dann 19-22 Jahren an der nächsten Landtagswahl teilnehmen.

Gewichtigstes Argument gegen Wahlaltersenkung ist die Frage nach der Reife. Diese Frage kann jedoch jeder Generation oder zumindest einzelnen Personen jeder Generation gestellt werden. Jugendliche gehen nach der Shell-Studie von 2006 mit hohem Verantwortungsbewusstsein an Wahlen heran. Sie stellte bereits damals fest: „Die Jugendlichen gehen mit sehr anspruchsvollen Maßstäben und Qualifikationsvorstellungen an den Wahlakt heran. Sie sind der Auffassung, es gehöre genaue Kenntnis von Parteiprogrammen und politischen Zusammenhängen als Voraussetzung dazu. Hier sind Jugendliche erheblich anspruchsvoller als die ältere Bevölkerung, die teilweise ohne jede sorgfältige politische Vorabinformation an den Wahlvorgang herangeht.“

Nicht nur aber insbesondere bei Erstwähler*innen ist politische Bildung ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Demokratie. Dabei ist politische Bildung selbstverständlich keine Voraussetzung für das Wahlrecht. Wir halten es dennoch für sehr sinnvoll, dass mit der Wahlaltersabsenkung intensive politische Bildung für Erstwähler*innen einhergeht. Sie ermöglicht, Wahlentscheidungen verantwortungsbewusst zu treffen. Mit der Wahlaltersenkung auf 16 Jahre werden schulpflichtige Bürger*innen zu Erstwähler*innen. Die politische Bildung an Schulen wird sich darauf einstellen müssen. Allein das formale Bildungssystem damit zu beauftragen, wird jedoch bei weitem nicht genügen. Demokratie kann nicht nur an Tafel oder Whiteboard vermittelt werden, sondern sie muss vor allem erlebt werden.

Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie. Hier erlernen und erleben Kinder und Jugendliche demokratische Prozesse, von der Verantwortungsübernahme in der Jugendgruppe bis zur Wahl einer Landes- und Bundesjugendleitung. Politische Bildung ist auch deshalb nach § 11 SGB VIII und § 14 LKJHG Auftrag an uns Jugendverbände und -ringe. Um diesem Auftrag politischer Bildung gerecht zu werden, müssen Jugendverbände und -ringe aber nicht nur gesetzlich beauftragt, sondern auch dazu ausgestattet werden. Dies gilt insbesondere für die nächste Landtagswahl 2026, wenn zum ersten Mal 16-Jährige wählen und darauf vorbereitet werden müssen.

Zielsetzung soll dem Gesetzesentwurf zu Folge sein, dass junge Menschen sich aktiv an unserer Gesellschaft beteiligen können. Dies vermissen wir im vorliegende Gesetzesentwurf, da das passive Wahlalter nicht auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Zwar klingt passives Wahlrecht nicht nach aktiver Beteiligung. Aber das passive Wahlrecht ist in einer repräsentativen Demokratie vor allem für das Mitreden und Mitbestimmen fundamental. Schließlich werden bei Wahlen Repräsentant*innen der Bürgerschaft mandatiert, nach parlamentarischer Debatte politische Entscheidungen zu treffen.

Das passive Wahlalter soll nach der Gesetzesvorlage aus Gründen des Minderjährigenschutzes nicht abgesenkt werden. Eine schwer nachzuvollziehende Argumentation: Zum Schutz ihrer selbst sollen junge Bürger*innen von Bürgerrechten ausgeschlossen werden. Dies wird für keine andere Gruppe von Bürger*innen erwogen. Wenn es einen besonderen Schutz für Jugendliche braucht, wäre folgerichtig, die Rahmenbedingungen des Mandats so zu gestalten, dass sie und alle Abgeordnete geschützt ihrem Wahlauftrag nachgehen können. In Leistungssport und Kultur werden dafür sehr wohl Wege gefunden. Dass dies für die Politik nicht geht soll, können wir nicht sehen.

Wir wissen natürlich, dass ein passives Wahlrecht ab 16 Jahre nicht viele junge MdLs ins Parlament bringen wird. Aber ihre (potentielle) Anwesenheit wird sich natürlich auf parlamentarische Abläufe und Gepflogenheiten auswirken. In deren Weiterentwicklung sehen wir eine Chance und keinen Makel.

Wenn jedoch das passive Wahlalter nicht gesenkt wird, braucht es umso größere Anstrengungen Jugendbeteiligung über das aktive Wahlrecht hinaus auf Landesebene zu befördern.

Abschließend merken wir zur Listenwahl aus unserer Sicht an, dass sie in einer repräsentativen Demokratie die Repräsentativität der Abgeordneten als „Volksvertreter*innen“ in verschiedenen Dimensionen, z.B. Alter, Geschlecht, sozialer Schicht, Berufsgruppen, Bildung besser als ein Einstimmenwahlrecht ermöglichen kann. Deshalb begrüßen wir sie. Sie überträgt den Parteien dabei die Verantwortung, einen Querschnitt der Bevölkerung tatsächlich herzustellen und ist nicht unmittelbare Folge eines Listenwahlrechts. Bei der Reform des Wahlsystems muss außerdem dafür Sorge getragen werden, dass sie nicht zu einer massiven Vergrößerung des Parlaments führt und dadurch seine Arbeitsfähigkeit leidet.

Mit herzlichen Grüßen

Alexander Strobel
Vorsitzender

Stellungnahme als PDF

220125_StN_Wahlrechtsreform_LJR.pdf(77,8 KiB)