Unsere Forderungen bleiben bestehen: die Kinder müssen im Mittelpunkt stehen!
Ab August 2026 werden nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zunächst alle Schüler*innen der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. „Im Zentrum der Gestaltung des Ganztags müssen Kinder und ihr gelingendes Aufwachsen stehen! Der große zeitliche Umfang der Ganztagsbetreuung macht aus unserer Sicht ein qualitätsvolles, vielfältiges und von vielen Akteur*innen getragenes Angebot erforderlich, um den vielseitigen Interessen und Bedarfen von Kindern Rechnung zu tragen.“ Dieses Zitat aus einer Pressemitteilung des LJR vom November 2022 hat seine Gültigkeit nicht verloren.
Leider tut sich landespolitisch aktuell nicht sehr viel, die letzten Änderungen im Schulgesetz waren eher nebensächlich. Von Seiten der Bundesebene rechnen wir mit Änderungen zur Rechtsanspruchserfüllung in den Ferien, die hoffentlich unsere Freizeiten, Zeltlager und Stadtranderholungen der Kinder- und Jugendarbeit zu Angeboten im Rahmen des GaFöG machen.
Wir vetreten weiterhin unsere Positionen, die die Kinder aus Baden-Württemberg in den Mittelpunkt stellt, gegenüber der Landesregierung und ihrer Verwaltung in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen. Vor allem die Entwicklungen zur Handlungsgrundlage „Verlässliche Kooperation“, die aus der Zusammenarbeit verschiedener außerschulischer Partner entstanden ist und nun den Kommunen von Seiten des Städtetags empfohlen wird, bleibt aktuell und bietet vor allem Informationen zur Finanzierung.
Verlässliche Kooperation-Handlungsgrundlage zu Ganztagsbetreuung (PDF)
Einladung zum offenen Austausch
Um weiterhin im Gespräch mit unseren Mitgliedsorganisationen zu bleiben, laden wir zu einem offenen Austausch und einem Update zu den aktuellen, politischen Prozessen am 10.11. 17:30 bis 19 Uhr via Zoom ein. Anmeldung bitte per Mail an Katja.