Update: Infos zu Corona und der verbandlichen Jugendarbeit

Jugendarbeit in den Sommerferien 2020

Update: Am 27.05. wurde bekanntgegeben, dass die Verordnung zur Öffnung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 4 Absätze 4 und 6 der Corona-Verordnung der Landesregierung (Corona-VO) vom 27.05.2020 ab dem 02.06.2020 in Kraft tritt. Mehr dazu hier: https://www.ljrbw.de/news-reader/update-iii-infos-zu-corona-und-der-verbandlichen-jugendarbeit

Am 13.05.2020 traf sich die Lenkungsgruppe zum Masterplan Jugend mit Sozialminister Lucha. Auf Dringen des Landesjugendrings und seiner Partner wurde die AG „Strategie zum Hochfahren der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit” eingerichtet. Sie besteht aus Vertretern des Sozialministeriums, der kommunalen Landesverbände, des LJR, der AGJF, der LAG Jugendsozialarbeit sowie des Landesjugendamts. Die AG konstituierte sich am 15.05.2020 und hatte bereits am 20.05. ein zweites Treffen. Die nächste Sitzung der AG wird schon am Freitag, den 22.05., stattfinden. Bis spätestens 05.06.2020 soll ihre Arbeit abgeschlossen sein.

Buddy Dorn bringt für den Landesjugendring in die AG v.a. die Interessen der Jugendverbände und -ringe ein. Sie brauchen klare Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit in den Sommerferien und deren Vorbereitung. Sommerfreizeiten, Zeltlager, Waldheime und Stadtranderholungen wird es 2020 nur geben können, wenn sie bald mit Planungssicherheit organisiert werden können. Alle Beteiligten in der AG sind sich dieser Dringlichkeit bewusst und wollen schnell zu einer Regelung zu kommen.

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich aktuell mit der Kategorisierung von Angebotsformen. So ist einerseits die Frage, ob die Identität von Teilnehmenden und Betreuenden bei ei-nem Angebot im Voraus eindeutig feststeht. Andererseits wird bei mehrtägigen Angeboten in festen Gruppen die Übernachtung im Elternhaus oder in einer separaten Einrichtung als weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal angesehen.

Im Ergebnis werden sechs allgemeine Angebotsformen unterschieden, die durch jeweils eigene Regelungsbereiche erfasst werden sollen:
(1) Angebote ohne vorherige Anmeldung (aufsuchende oder offene Angebote);
(2) Anlauf-/Beratungsstellen der Jugendsozialarbeit;
(3) Angebote mit fester Gruppenstruktur;
(4) Stunden-/Tagesangebote mit vorheriger Anmeldung;
(5) mehrtägige Angebote ohne Übernachtung mit vorheriger Anmeldung;
(6) mehrtägige Angebote mit Übernachtung und vorheriger Anmeldung.