Aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik

Eine Einordnung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR)

Dieser Artikel ist am 20.08.2026 auf der Homepage des DBJR erschienen. Zum Originalartikel.

Die Bundesregierung stellt derzeit zentrale Bereiche des Sozialstaats neu auf. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es zu höheren Eigenleistungen sowie Leistungseinschränkungen und Einsparungen , das Bürgergeld wurde durch strengere Regelungen und härtere Sanktionen durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Weitere Veränderungen stehen beim BAföG und beim Unterhaltsvorschuss an; zugleich soll der Kindersofortzuschlag entfallen. Auch eine grundlegende Rentenreform ist in Vorbereitung. Parallel hat das Kabinett die erste Stufe einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht, die vor allem auf „kostendämpfende Effekte für die kommunalen Haushalte“ zielt, dabei Leistungsansprüche in Frage stellt und die Idee einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorerst aufgibt.

Diese Vorhaben betreffen unterschiedliche Sicherungssysteme. Im Leben junger Menschen greifen ihre Folgen jedoch unmittelbar ineinander. Sie entscheiden darüber, ob psychotherapeutische Hilfe rechtzeitig erreichbar ist, ob Bildung unabhängig vom Elternhaus möglich bleibt, ob junge Menschen in Krisen verlässlich abgesichert sind und ob sie im Erwerbsleben und im Alter auf tragfähige, solidarisch finanzierte Sicherungssysteme bauen können.

In der Gesamtschau zeichnet sich eine problematische politische Richtung ab: Notwendige Reformen werden verzögert, unter Finanzierungsvorbehalt gestellt oder mit Leistungseinschränkungen verbunden. Statt die sozialen Sicherungssysteme konsequent an veränderte Lebenslagen anzupassen und strukturelle Finanzierungsprobleme solidarisch zu lösen, dominieren kurzfristige Ausgabenbegrenzungen und Leistungskürzungen. Junge Menschen trifft diese Entwicklung in besonderer Weise. In einer Lebensphase, in der sich Bildungsentscheidungen, der Einstieg in das Erwerbsleben, die Ablösung vom Elternhaus und der Aufbau einer eigenständigen Existenz verdichten, verfügen sie meist über geringe Einkommen, kaum Rücklagen und wenig Möglichkeiten, Lücken in der öffentlichen Absicherung selbst zu schließen. Zugleich wirken sich heutige Entscheidungen über Beiträge, Leistungsansprüche und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme auf ihr gesamtes weiteres Leben aus. Werden notwendige Hilfen zu spät gewährt, Leistungen zu niedrig bemessen oder Lasten einseitig in die Zukunft verschoben, können sich gesundheitliche und finanzielle Krisen verfestigen, Bildungs- und Erwerbswege beeinträchtigt und das Vertrauen in eine langfristig verlässliche Alterssicherung geschwächt werden.

Eine jugend- und generationengerechte Sozialpolitik muss deshalb mehr leisten als bestehende Systeme möglichst kostengünstig zu verwalten. Sie muss soziale Rechte verlässlich sichern, Selbstständigkeit ermöglichen und in Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe investieren. Nicht zuletzt ökonomisch ist eindeutig: Staatliche Investitionen in ein gesundes, krisenfestes und sicheres Aufwachsen junger Menschen ist eine nachhaltige fiskalpolitische Präventionsmaßnahme und verhindert hohe Folgekosten.

Gesundheitspolitik: Versorgungsversprechen ohne Umsetzung

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Strategie zur mentalen Gesundheit junger Menschen angekündigt. Zugleich hat die Koalition zugesagt, die psychotherapeutische Bedarfsplanung insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für ländliche Regionen weiterzuentwickeln.

Diese Ziele sind richtig und dringend notwendig. Bislang ist jedoch kaum erkennbar, wie die Bundesregierung sie umsetzen will. Bereits im Oktober 2025 hat der Bundesjugendring kritisiert, dass unklar bleibt, wie junge Menschen und ihre Selbstorganisationen an der Strategie beteiligt werden. Im April 2026 teilte die Bundesregierung lediglich mit, die Strategie werde weiterhin erarbeitet. Ein öffentlicher Zeitplan, ein transparenter Beteiligungsprozess und verbindliche nächste Schritte sind bis heute nicht erkennbar. Dies ist bedauerlich, zeigt die Bundesregierung durch das Bundesjugendministerium doch gleichzeitig im verwandten Themenfeld „Einsamkeit“, dass sie die Herausforderungen junger Menschen anerkennt und unter zivilgesellschaftlicher Beteiligung diskutieren und beraten lässt.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Regelungen beschlossen, die psychotherapeutische Versorgung zusätzlich unter Druck setzen können. Das Gesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern. Eine verlässliche und solidarische Finanzierung liegt auch im Interesse junger Menschen. Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der Krankenversicherung umfassend anzugehen, setzt die Reform jedoch vor allem auf Ausgabenbegrenzungen und höhere Zuzahlungen für Versicherte.

Besonders kritisch ist die Einbeziehung zentraler psychotherapeutischer Leistungen in ein begrenztes regionales Gesamtbudget. Bislang werden unter anderem psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen, diagnostische Sitzungen und genehmigte Psychotherapien grundsätzlich außerhalb dieses Budgets vergütet. Künftig können wieder Begrenzungen greifen, wenn die für eine Region verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.

Dadurch werden nicht unmittelbar Therapieplätze gestrichen. Für Praxen kann es jedoch wirtschaftlich schwieriger werden, zusätzliche Patient*innen aufzunehmen oder mehr Sprechstunden und Akutbehandlungen anzubieten. Auch Anreize für den Beginn von Kurzzeittherapien werden geschwächt. Das widerspricht der Ankündigung im Koalitionsvertrag, gerade diese Behandlungsform stärken zu wollen.

Die Reform trifft auf eine Versorgung, in der Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vielerorts bereits monatelang auf einen Therapieplatz warten. Verzögerte Behandlungen können dazu führen, dass sich Erkrankungen verfestigen und Krisen verschärfen. Die Folgen reichen weit über die Gesundheit hinaus: Sie betreffen soziale Beziehungen und gesellschaftliche Teilhabe. Fehlt rechtzeitige ambulante Unterstützung, können zudem stationäre Behandlungen notwendig werden, die durch eine frühzeitige Therapie möglicherweise vermeidbar gewesen wären.

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist im beschlossenen Gesetz zunächst nicht grundsätzlich von der Budgetierung ausgenommen. Der Bundestag hat allerdings begleitend eine Entschließung angenommen. Danach soll die Bundesregierung nach der parlamentarischen Sommerpause gesetzliche Regelungen vorlegen, mit denen bereits begonnene Therapien bis zu ihrem Abschluss geschützt und insbesondere die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, dringliche Behandlungen sowie die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen weiterhin außerhalb des begrenzten Budgets vergütet werden. Auch dies wird jedoch vielen jungen Menschen nicht helfen. Endet die kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Versorgung bereits mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Leiden doch auch und gerade junge Erwachsene, auch über das 21. Lebensjahr hinaus, an psychischen Erkrankungen.

„Dass die Koalitionsfraktionen die Risiken teilweise erkannt haben und etwas nachbessern wollen, ist zu begrüßen. Eine Entschließung ändert jedoch noch nicht das geltende Gesetz und die Entschließung berücksichtigt nur einen Teil der Zielgruppe . Die Bundesregierung hat zunächst Regelungen beschlossen, deren absehbare Auswirkungen sie anschließend in einem weiteren Verfahren begrenzen will. Die angekündigten Korrekturen müssen deshalb vollständig, verbindlich und rechtzeitig erfolgen. Darüber hinaus braucht es endlich mehr Behandlungskapazitäten, eine realistische Bedarfsplanung, die die besondere Situation junger Menschen berücksichtigt, eine gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und eine Strategie zur Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt ist. Der derzeitige Umgang der Bundesregierung mit der mentalen Gesundheit junger Menschen ist erschreckend und grundfalsch“ sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Bundesjugendrings.

Grundsicherung: Mehr Druck statt verlässlicher Perspektiven

Auch bei der neuen Grundsicherung werden junge Menschen strukturell benachteiligt. Der Bundesjugendring hat bereits ausführlich kritisiert, dass unter 30-Jährige ein deutlich geringeres Schonvermögen behalten dürfen, einem stärkeren Vermittlungsdruck ausgesetzt sind und von verschärften Sanktionen betroffen sein können. Das erschwert Rücklagen für den Übergang in Ausbildung, Beruf oder ein eigenständiges Leben.

Zugleich wird die Lebenssituation junger Leistungsberechtigter zu wenig berücksichtigt. Viele befinden sich noch in Ausbildung, suchen einen nachhaltigen Berufseinstieg oder benötigen aufgrund gesundheitlicher und sozialer Belastungen verlässliche Unterstützung. Eine schnelle Vermittlung in irgendeine Beschäftigung hilft ihnen daher nicht zwangsläufig weiter. Sanktionen können zudem auch Minderjährige und andere Familienmitglieder treffen, weil sich Kürzungen bei Wohnen, Ernährung oder Mobilität nicht auf eine einzelne Person begrenzen lassen.

Kindersofortzuschlag: Aus einer Übergangslösung wird eine Kürzung

Die Bundesregierung will den Kindersofortzuschlag, einen monatlichen Zuschlag von derzeit 25 Euro im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 abschaffen. Der Zuschlag unterstützt gezielt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Haushalten mit sehr geringen Einkommen. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Besonders problematisch ist die Streichung vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Leistung. Der Kindersofortzuschlag wurde im Juli 2022 ausdrücklich als Übergang bis zur Einführung einer umfassenden Kindergrundsicherung geschaffen, zunächst in Höhe von 20 Euro, seit 2025 in Höhe von 25 Euro monatlich. Sein Zweck war damit von Beginn an, armutsbetroffene junge Menschen kurzfristig besser abzusichern, bis eine strukturelle Reform der Leistungen für Kinder umgesetzt ist.

Die angekündigte Kindergrundsicherung wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt. Nun soll auch die als Überbrückung eingeführte Unterstützung entfallen, ohne dass an ihre Stelle eine vergleichbare strukturelle Verbesserung tritt. „Damit wird aus einer ursprünglich als vorläufig gedachten Unterstützung faktisch eine Leistungskürzung für armutsbetroffene Kinder und junge Menschen. Gerade bei Familien, deren finanzielle Spielräume ohnehin gering sind, ist es sozialpolitisch falsch, Haushaltskonsolidierung ausgerechnet bei einer gezielt gegen Kinderarmut gerichteten Leistung anzusetzen. Dies erweckt den Eindruck: Mindestens Teilen der Bundesregierung ist die Armut junger Menschen egal“, betont Sophie Schmitz, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings.

BAföG: Überfällige Verbesserungen bleiben unzureichend

Mit dem Entwurf für ein 30. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung nach langen Auseinandersetzungen eine Reform der Ausbildungsförderung vorgelegt. Vorgesehen sind notwendige Verbesserungen: Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende soll von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf soll schrittweise erhöht werden. Einkommensfreibeträge sollen künftig regelmäßig angepasst, Anträge stärker digitalisiert und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.

Dass die Reform überhaupt vorliegt, ist zu begrüßen. Sie kommt jedoch später und fällt schwächer aus als im Koalitionsvertrag angekündigt. Dort hatte die Bundesregierung zugesagt, die Wohnkostenpauschale bereits zum Wintersemester 2026/27 zu erhöhen und den Grundbedarf dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung anzupassen. Nun soll die höhere Wohnkostenpauschale erst zum Sommersemester 2027 gelten. Die vollständige Anhebung des Grundbedarfs ist erst für 2029 vorgesehen.

Damit wird notwendige Unterstützung ausgerechnet für diejenigen verschoben, die bereits heute mit hohen Mieten und Lebenshaltungskosten zurechtkommen müssen. Ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt kostet durchschnittlich bereits 512 Euro. Selbst die geplanten 440 Euro würden diesen Betrag nicht decken. Bis die Erhöhung greift, dürfte die tatsächliche Lücke weiter wachsen.

Kritisch ist zudem, dass die Wohnpauschale für BAföG-Beziehende, die bei ihren Eltern leben, abgesenkt und später vollständig abgeschafft werden soll. Zwar zahlen viele von ihnen keine eigene Miete. Dennoch entstehen dem gemeinsamen Haushalt zusätzliche Kosten, etwa für Wohnen, Energie und Lebensunterhalt. Gerade in Familien mit geringen Einkommen würde die Kürzung den finanziellen Druck erhöhen.

Das BAföG ist keine freiwillige Zusatzleistung für vermeintlich privilegierte junge Menschen. Es soll gewährleisten, dass Bildungswege nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Erwerbsarbeit neben Studium oder schulischer Ausbildung kann sinnvoll sein, darf aber nicht zur Voraussetzung werden, um Miete, Lebensmittel und Lernmittel finanzieren zu können. Wer die Ausbildungsförderung zu niedrig ansetzt oder notwendige Anpassungen über Jahre verschiebt, nimmt in Kauf, dass junge Menschen ihren Bildungsweg nicht nach ihren Fähigkeiten und Interessen wählen können, sich übermäßig belasten oder dauerhaft vom Elternhaus abhängig bleiben. Eine zeitgemäße Reform braucht deshalb existenzsichernde Bedarfssätze und eine verbindliche Dynamisierung, die der tatsächlichen Entwicklung der Wohn- und Lebenshaltungskosten folgt.

Unterhaltsvorschuss: Einsparungen treffen Jugendliche unmittelbar

Auch beim Unterhaltsvorschuss drohen Einsparungen unmittelbar zulasten junger Menschen. Das BMBFSFJ plant, den Anspruch künftig bereits mit dem 16. statt wie bisher mit dem 18. Geburtstag enden zu lassen. Für viele Jugendliche könnte dies monatliche Einbußen von mehreren hundert Euro bedeuten. Der Vorschlag ist innerhalb der Bundesregierung umstritten und bislang nicht beschlossen.

Der Unterhaltsvorschuss ist keine freiwillige Unterstützung für den betreuenden Elternteil, sondern sichert den Unterhaltsanspruch des jungen Menschen, wenn ein Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Dieser Anspruch verliert mit dem 16. Geburtstag weder seine Berechtigung noch seine Bedeutung. Viele Jugendliche besuchen zu diesem Zeitpunkt noch die Schule oder beginnen eine Ausbildung und können ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten.

Eine Kürzung würde das finanzielle Risiko ausbleibender Unterhaltszahlungen auf die Jugendlichen und den betreuenden Elternteil verlagern. Besonders in armutsgefährdeten Familien könnte dies Bildungs- und Teilhabechancen einschränken, die Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen verstärken und den Druck erhöhen, zulasten der eigenen Ausbildung oder des Studiums frühzeitig zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen.

„Junge Menschen können nichts dafür, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Ihnen ausgerechnet in einer entscheidenden Phase ihres Bildungs- und Lebenswegs die finanzielle Absicherung zu kürzen, ist sozialpolitisch falsch. Wieder sollen junge Menschen für Einsparungen aufkommen, obwohl sie die zugrunde liegenden Probleme weder verursacht haben noch lösen können“, sagt Sophie Schmitz.

Statt den Anspruch junger Menschen zu beschneiden, sollte der Staat stärker dort ansetzen, wo Unterhaltspflichten tatsächlich durchgesetzt werden können. Bislang gelingt es nur zu einem vergleichsweise geringen Teil, ausgezahlten Unterhaltsvorschuss von unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückzuholen. Eine bessere Bündelung und Ausstattung der zuständigen Stellen sowie ein konsequenterer Rückgriff könnten dazu beitragen, die öffentlichen Haushalte zu entlasten, ohne die finanzielle Absicherung junger Menschen zu schwächen.

Rentenpolitik: Solidarität statt vermeintlicher Generationenkonflikte

Die anstehende Rentenreform wird häufig unter dem Schlagwort der Generationengerechtigkeit diskutiert. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 33 Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehören eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente, die Erweiterung des Versichertenkreises und Veränderungen beim Renteneintrittsalter. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben zunächst angekündigt, das Paket vollständig umsetzen zu wollen. Inzwischen sind einzelne Empfehlungen innerhalb der Koalition und der Länder umstritten. Gesetzentwürfe zur Umsetzung liegen noch nicht vor.

Rentenpolitik ist ein Jugendthema. Junge Menschen finanzieren mit ihren Beiträgen die heutigen Renten und erwerben zugleich eigene Ansprüche für die Zukunft. Sie haben deshalb ein Interesse an bezahlbaren Beiträgen und an einer gesetzlichen Rente, auf die sie später tatsächlich vertrauen können. Beide Ziele dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Die vorgeschlagene Erweiterung des Versichertenkreises weist in die richtige Richtung. Der Bundesjugendring fordert seit Langem eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Kapitalgedeckte Elemente können die gesetzliche Rente ergänzen, dürfen deren solidarische Funktion aber nicht ersetzen. Kapitalmarktrisiken dürfen nicht einseitig auf Versicherte verlagert werden. Gerade junge Menschen mit niedrigen Einkommen, hohen Wohnkosten und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen haben nur begrenzte Möglichkeiten, zusätzlich privat vorzusorgen.

Das gilt auch für die geplante Frühstartrente. Nach dem Referent*innenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen junge Menschen zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge erhalten. Schließen Eltern keinen individuellen Vertrag ab, soll das Geld kollektiv und öffentlich verwaltet angelegt werden. Diese Auffanglösung ist grundsätzlich sinnvoll, weil die staatliche Förderung damit nicht vollständig von der Initiative, dem Wissen und den finanziellen Entscheidungen der Eltern abhängt. Die Frühstartrente kann dennoch nur eine kleine Ergänzung sein. Zehn Euro monatlich ersetzen weder eine starke gesetzliche Rente noch gute Löhne und stabile sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Familien mit hohen Einkommen können die staatliche Förderung durch private Einzahlungen ergänzen und dadurch erheblich größere Vermögen aufbauen. Ohne eine konsequent soziale Ausgestaltung kann die Frühstartrente bestehende Vermögensunterschiede daher eher fortschreiben als abbauen.

„Die Vorschläge der Alterssicherungskommission enthalten wichtige Ansätze, um die gesetzliche Rente breiter und langfristig verlässlicher aufzustellen. Dazu gehört vor allem, mehr Erwerbstätige in die solidarische Finanzierung einzubeziehen. Zugleich darf die finanzielle Stabilisierung nicht vor allem durch ein höheres Renteneintrittsalter oder eine stärkere Verlagerung auf kapitalgedeckte Vorsorge erreicht werden. Menschen haben sehr unterschiedliche Erwerbsverläufe, gesundheitliche Belastungen und Möglichkeiten, privat vorzusorgen. Generationengerechte Rentenpolitik muss diese Unterschiede berücksichtigen und soziale Sicherheit gemeinsam finanzieren, statt Risiken auf Einzelne oder kommende Generationen zu verschieben“, so Sophie Schmitz.

Sozialpolitik darf nicht zum Kürzungsfeld werden

Der Bundesjugendring betrachtet die aktuellen Vorhaben bewusst in der Gesamtschau. Gesundheit, Bildung, Existenzsicherung und Alterssicherung greifen im Leben junger Menschen unmittelbar ineinander. Werden Leistungen in mehreren Bereichen eingeschränkt, verzögert oder unzureichend ausgestaltet, können sich ihre Folgen gegenseitig verstärken und Bildungs- und Erwerbswege, den Aufbau einer eigenständigen Existenz, gesellschaftliche Teilhabe und langfristige soziale Absicherung beeinträchtigen.

Das Signal, das von den aktuellen Vorhaben ausgeht, ist fatal: Die Bundesregierung nutzt den erheblichen Reformdruck in den sozialen Sicherungssystemen nicht für eine konsequente Modernisierung des Sozialstaats. Statt Leistungen verlässlich an veränderte Lebenslagen anzupassen, Zugänge zu verbessern und strukturelle Finanzierungslücken solidarisch zu schließen, dominieren kurzfristige Ausgabenbegrenzungen, Leistungseinschränkungen und die Verschiebung von Verantwortung auf Einzelne.

Einzelne sinnvolle Ansätze , etwa bei der Weiterentwicklung des BAföG oder der angekündigten Nachbesserung bei der psychotherapeutischen Versorgung ändern nichts an diesem Gesamtbefund. Zu häufig werden notwendige Verbesserungen verzögert, abgeschwächt oder mit Kürzungen an anderer Stelle verbunden. Sozialpolitik erscheint dadurch aktuell nicht als gestaltendes Politikfeld, das soziale Sicherheit an gesellschaftlichen Wandel anpasst, sondern zunehmend als verfügbarer Bereich für Haushaltskonsolidierung.

Dass parallel auch außerhalb der klassischen Sozialpolitik, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, weitreichende Einsparungen und Einschränkungen individueller Rechte diskutiert werden, verschärft diese Entwicklung. Die Kinder- und Jugendhilfe ist das zentrale staatliche Regelsystem, das mit seinen Leistungen und Angeboten Kinder, Jugendliche und ihre Familien in ihrer Entwicklung unterstützt, berät und fördert, um die Rechte junger Menschen, die sich unter anderem aus der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz ableiten, tatsächlich wirksam werden zu lassen.

Ein starker Sozialstaat lässt sich nicht allein an der Höhe seiner Ausgaben messen. Er ist leistungsfähig, wenn soziale Rechte verlässlich gelten, Leistungen den tatsächlichen Bedarf decken und Unterstützung rechtzeitig erreichbar ist. Dafür braucht es handlungsfähige Kommunen, leistungsfähige öffentliche Dienste und eine dauerhaft finanzierte soziale Infrastruktur.

„Ein moderner und jugendgerechter Sozialstaat ist kein Reparaturbetrieb für bereits eskalierte Krisen. Er investiert frühzeitig in Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe. Er befähigt junge Menschen zu eigenständigen Entscheidungen und schafft die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung. Damit verhindert er nicht nur Armut und Ausgrenzung, sondern stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit“, so Wendelin Haag.