Infoveranstaltung: Einführung in das Abrechnungsverfahren nach der neuen VwV KJA/JSA (Landesjugendplan)

Verwendungsnachweise erstellen

Nach den ersten zwei Online-Veranstaltungen, die einen Einblick in das Antragsverfahren gegeben haben, möchten wir mit diesen Folgeveranstaltungen das Einreichen von Verwendungsnachweisen nach der neuen Vorschrift erleichtern. In den 1,5 Stunden bekommt ihr einen Überblick über Hintergründe, Neuerungen, Formulare und Praxistipps.

Am 1. Januar 2022 sind neue Regelungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Ganz genau heißt das „Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Verwaltungsvorschrift Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – VwV KJA und JSA)“.

Sie betrifft die Förderung aus dem Landesjugendplan, im Wesentlichen also Zuschüsse des Landes zu Jugenderholung (Freizeiten), Qualifizierung des Ehrenamts (früher: Jugendleiter*innen-Lehrgänge) themenorientierte Bildungsmaßnahmen (früher: Seminare), Projekte mit Bildungscharakter (früher: praktische Maßnahmen) und institutionelle Förderung der landesweit tätigen Jugendverbände.

Wir bieten diese Einführung in die Abrechnung und Nachweisführung an zwei Terminen mit unterschiedlichem Fokus an: