Förderung von Jugenderholungs- und Jugendbildungsmaßnahmen im Jahr 2022
Für alle, die es bisher noch nicht erfahren haben: Mit Schreiben des Sozialministerium vom 14.4. wird die Antragsfrist auf Förderung aus dem Landesjugendplan nach der neuen Verwaltungsvorschrift dieses Jahr auf den 16.5.2022 verlängert. Das Sozialministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es durch die Verlängerung der Antragsfrist auch zu einer späteren Erteilung der Bewilligungsbescheide durch die Regierungspräsidien kommen wird. Wir hoffen noch im Laufe der Woche auf die Freigabe der Antragsformulare, sodass diese Anfang kommender Woche im Jugendarbeitsnetz und auch über oaseBW zur Verfügung stehen.