Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 2021 über den Landesjugendplan

Infos über das Antragsverfahren von Zuschüssen und Rahmenbedingungen der Förderung

Zum 01.01.2021 sollte eine neue Verwaltungsvorschrift dafür in Kraft treten. Förderbedingungen, Verfahren und Formulare sollten sich deshalb ändern. Gemeinsam mit dem Jugendreferat des Sozialministeriums und den Partnern der Kinder- und Jugendarbeit haben wir in den vergangenen Jahren an dieser Novellierung gearbeitet. In Folge der Pandemie konnte dieser Arbeitsprozess nicht wie geplant abgeschlossen werden und die neue Verwaltungsvorschrift für 2021 noch nicht wirksam werden wird. Wir sind dabei, die restliche Arbeit zügig zu erledigen, damit die Reform ab 2022 umgesetzt wird. Das und die anhaltende Pandemie-Situation führten zu Fragen zur Förderung aus dem LJP, die wir nachstehend beantworten.

Untenstehend findet ihr das entsprechende Schreiben des Sozialministeriums zum Download.

Übersicht der im Schreiben vom 08.02.2021 genannten Rahmenbedingungen für die Förderung 2021

  • Rechtsgrundlage bleibt die Verwaltungsvorschrift vom 10.04.2018 (siehe Anlage);
  • Die Antragsfrist für alles vorgenannte wird um 6 Wochen verlängert (bis 15.05.2021 an die Bewilligungsbehörden);
  • Bei Sammelanträgen wird als Berechnungsgrundlage auf das Ist- Ergebnis 2019 zurück gegriffen;
  • Die bekannten Formulare stehen auf www.jugendarbeitsnetz.de bereit und werden in den kommenden Tagen auf https://www.oase-bw.de/ für das Jahr 2021 freigeschaltet;
  • Pandemie-bedingte Ausfall- und Stornokosten für beantragte Maßnahmen können max. bis zu der Höhe bezuschusst werden, in der bei Durchführung die Maßnahme gefördert worden wäre.

Jugenderholung

  • Die Tagessätze im Bereich der Jugenderholung für pädagogische Betreuer*innen und zur Förderung finanziell schwächer Gestellter werden 2021 auf 20 € angehoben;
  • Der Betreuungsschlüssel bei Jugenderholungsmaßnahmen wird auf 5 Teilnehmer*innen je Betreuer*in abgesenkt;
  • Zelte, Zubehör und Zeltreparatur werden mit 50% der Kosten bezuschusst;

Außerschulische Jugendbildung

  • Die Tagessätze im Bereich der außerschulischen Jugendbildung für Jugendleiter*innen-Lehrgänge und Seminare werden 2021 ebenfalls auf 20 € angehoben;
  • Web-basierte Lehr- und Lernformate werden 2021 weiterhin gefördert;
  • Praktische Maßnahmen werden mit einer Förderquote von 35% und einer Förderhöhe von max. 2000 € je Maßnahme gefördert;
  • Für praktische Maßnahmen im Rahmen des Masterplan Jugend (vgl. Förderaufruf „Flächenprogramm“) beträgt die Förderquote bis zu 50% bei einer Förderhöhe von max. 5000 € je Maßnahme;

Weiteres (geklärte Fragen)

1. Auswirkung der Fristverlängerung auf Verfahrensablauf (interne Fristen zur Weiterleitung an LJR)
  1. Die Frist zur Antragseinreichung an die Bewilligungsbehörden wurde vom 1.4.2021 auf 15.5.2021 verlängert. Dadurch ergeben sich folgende (interne) Fristen zur Einreichung der Anträge an den Landesjugendring:
  2. Bis spätestens 15. März (statt 1. Februar: ): Praktische Maßnahmen sowie zur Förderung über Kultusministeriums: Fahrten zu Gedenkstätten, Internationale Jugendbegegnungen
  3. Bis spätestens 15. April  (statt 1. März): Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen
  4. Bis spätestens 1. Mai (statt 15. März): Gesamtanträge für Jugendleiter*innen-Lehrgänge, Seminare, Zeltmaterial, Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten und Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen

Wir bitten die Verbandsleitungen, intern eine Liste der Anträge von Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1.1.-15.5.2021 geplant sind, zu führen. V.a. eine Förderung von Ausfall- oder Stornokosten für Corona-bedingt abgesagte Maßnahmen setzt voraus, dass dafür ein Antrag gestellt wurde. Dies sollte bei einer Prüfung über eine interne Liste dokumentiert werden können.

2. Antragsverfahren web-basierte Lehr- und Lernformate

Für Anträge von web-basierten Jugendleiter*innen-Lehrgängen und Seminaren sollen die bisher genutzten Antragsvordrucke (Formulare S6/S 6.1/S8) verwendet werden. Bei den Sammellisten zu den Sammelanträgen sollte in den Spalten 4 „Ort des Lehrgangs / Seminars mit genauer Anschrift und Postleitzahl“ ein Hinweis auf die web-basierte Durchführungsform aufgenommen werden.

3. Praktische Maßnahmen (nach VwV außerschulische Jugendbildung und nach dem Masterplan im sogenanntem Flächenprogramm)

Wir hatten dem Sozialministerium angesichts der nun weit ins Jahr 2021 verlagerten Antragsstellung zwar ein Sammelantragsverfahren für praktische Maßnahmen vorgeschlagen. Das Einzelantragsverfahren erfolgt aber aufgrund der Anteilsfinanzierung  bei praktischen Maßnahmen. Deshalb wird am Einzelantragsverfahren bei praktischen Maßnahmen festgehalten.

4. Verfahren im Bereich der institutionellen Förderung

Die institutionelle Förderung der landesweit anerkannten Jugendverbände erfolgt wie bisher nach dem Staatshaushaltsplan. Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Leitlinie des Ministeriums für Finanzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglich. Danach muss der Antragsteller wie 2020 im Einzelfall plausibel machen, dass sein Haushalts- oder Wirtschaftsplan ohne die Erhöhung des institutionellen Zuschusses eine nicht selbst verschuldete Deckungslücke aufweist, die anderweitig nicht geschlossen werden kann.

5. Bezugsjahr für die Berechnungsgrundlage der Teilnahmetage bei der Förderung von Stellen für Bildungsreferent*innen (hier gilt die VwV Biref vom 3.9.2018)

Aufgrund der Corona-Pandemie waren Angebote der Jugendbildung 2020 nur eingeschränkt gestattet. Sich daraus ergebende Verschiebungen bezüglich der Teilnehmendentage sind nicht von den Jugendverbänden zu verantworten. Das Sozialministerium stimmt deshalb zu, dass der Landesjugendring bei der Erstellung der Beschlussvorlage für seine Vollversammlung die Teilnehmendentage 2019 als Grundlage zur Berechnung der Stellenverteilung nimmt. Ob auch für das Jahr 2022 eine solche Regelung erfolgt, wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Beachtung der Pandemieentwicklung in Baden-Württemberg und der Auswirkungen auf die Angebote der Jugendbildung entschieden.

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