DBJR zum 16. Kinder- und Jugendbericht

Stellungnahme des DBJR-Vorstands zum 16. Kinder- und Jugendbericht sowie zur Stellungnahme der Bundesregierung, vom 25.01.2021

Gesamte Stellungnahme unter www.dbjr.de/artikel/zum-16-kinder-und-jugendbericht/

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Fazit

Den Bericht sowie der Schwerpunkt Politische Bildung von Kindern und Jugendlichen sind für unsere zukünftige Arbeit äußerst relevant und werden für uns ein Referenzrahmen sein. Von der Stellungnahme der Bundesregierung zum Berichtsteil und den Folgerungen der Berichtskommission hätten wir uns deutlich mehr Zukunftsperspektive, Mut und Handlungswillen gewünscht. Insbesondere in Zeiten der beschriebenen Megatrends, politischen Umwälzungen und der Pandemie kommt der Handlungsfähigkeit und dem Gestaltungswillen der jungen kommenden Generation eine herausfordernde Rolle zu.

Die Berichtskommission nimmt die Covid19-Pandemie als zentralen und aktuellen Lernanlass wahr, um sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen, Zeitgeschehen und der Deliberation von Grundrechten und der Möglichkeit ihrer Einschränkungen in Notstands- und Seuchenschutzsituationen auseinander zu setzen. Außerdem wird die pandemische Situation als „Stresstest für die offene demokratische Gesellschaft“ beschrieben. Als DBJR kritisieren wir in der Krisenbewältigung vor allem die eingeschränkte Beteiligung junger Menschen, ihre Reduktion auf Schüler*innen sowie zu betreuende Kinder- und Jugendliche. Wir betonen erneut die Sichtbarkeit der ungleichen Bildungschancen junger Menschen und der damit abhängigen Faktoren für die ihre Persönlichkeitsentwicklung.

Es muss Teil und damit Querschnittsaufgabe von Politik und Verwaltung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit freien Trägern sein, junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich als politische Subjekte wahrzunehmen – um gemeinschaftlich die Herausforderungen des gesamtgesellschaftlichen Auftrags zu meistern.

Öffentliche Träger müssen Jugendgruppen, Initiativen und Verbände wieder verstärkt in ihrer Rolle und Eigenschaft als Selbstorganisationen junger Menschen im Sinne einer Strukturförderung fördern und unterstützen (§ 12 SGB VIII) und nicht nur als Träger von Angeboten und Maßnahmen nach § 11 SGB VIII sehen. Die Jugendverbandsarbeit muss Aneignungsprozesse ermöglichen. Die Jugendverbände sollten gemeinsame Eckpunkte bzw. Standards politischer Bildung entwickeln. Dazu gehört, dass die Erfahrungen mit demokratischen Prozessen der Reflexion und Einbettung in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang bedürfen. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen bieten uns hier als starke Partner*innen und Katalysator*innen an und werden unseren Teil dazu beitragen.