DBJR: Forderungen und Argumente zum Rettungsfonds für verbandliche Freizeiteinrichtungen
In dieser Woche beraten die Ausschüsse und das Plenum des Bundestages unter anderem über weitere Unterstützungen und Rettungsfonds. Viele Bildungsstätten, Freizeitstätten und Zeltplätze der Jugendverbände stehen gerade unter Druck und brauchen neben finanzieller auch politische Unterstützung. Bisher gibt es jedoch keine adäquaten Rettungsschirme.
Der DBJR hat Forderungen und Argumente formuliert, die als Grundlage für den Dialog mit Mitgliedern des Bundestages genutzt werden können – auch in den Wahlkreisen. Er lädt ein und regt an, kurzfristig mit Abgeordneten des Bundestages und ihren Büros Kontakt aufzunehmen, wenn dorthin gute Kontakte bestehen. Am Donnerstag wird der Bundestag über Rettungsschirme beraten, deswegen drängt die Zeit zur Einflussnahme.
Informiert den DBJR, mit wem Kontakt aufgenommen wurde unter corona@dbjr.de. Auch die Mitglieder des DBJR-Vorstandes gehen derzeit auf die Abgeordneten zu.
Argumente
Lernorte retten: Bundesweiter Schutzschirm
für Kinder- und Jugendunterkünfte jetzt!
In Jugendverbänden, Jugendgruppen und Jugendringen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet – so wie es im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Paragraf 12,1 beschrieben ist. Diese Art Jugendarbeit macht auch den Kern jugendverbandlicher Freizeitmaßnahmen aus. Die Maßnahmen umfassen Bildungsmaßnahmen, Zeltlager, Ausflüge, Freizeiten oder Wochenendfahrten.
Freizeitmaßnahmen können aufgrund der behördlichen Anordnungen in der Corona-Pandemie nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Bildungsstätten, Unterkünfte und Zeltplätze gemeinnütziger Träger, wie die der Jugendverbände und Jugendringe, sind durch daraus folgende Umsatzausfälle in ihrer Existenz bedroht. Ohne schnelle Hilfe werden viele Unterkünfte keine Perspektive mehr haben und Insolvenz anmelden müssen.
Wir fordern: Es braucht einen bundeszentral organisierten Rettungsfonds für die diverse Trägerstruktur unserer Einrichtungen. Wir bitten deshalb eindringlich: Setzen Sie sich jetzt für Orte der außerschulischen Bildung und Erholung ein. Spannen Sie einen passenden Rettungsschirm! Staatliche Investitionen in die Infrastruktur für Kinder- und Jugendarbeit heute sind die Bausteine unserer demokratischen Gesellschaft von morgen.
Sofern es weiterer Argumente bedarf:
Für etwa 6 Millionen Kinder und Jugendliche, die sich in Jugendverbände und -ringen organisieren, sind Ferienfreizeiten, internationale Begegnungen und Seminare der außerschulischen Jugendbildung sowohl Fortsetzung als auch Höhepunkt der regelmäßigen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Sie bieten die für das Kindeswohl gerade während und nach der Pandemie noch dringlicher benötigten Freiräume. Hier werden Gemeinschaft und Natur erlebt. Hier laufen selbst organisierte Bildungsprozesse und Persönlichkeitsentwicklung ab.
Bildungsstätten sowie Kinder- und Jugendunterkünfte als Lernorte sind unverzichtbar. Die Art der Jugendarbeit an diesen Lernorten bietet zudem wirksame Demokratiebildung von jungen Menschen – gerade in Zeiten des zunehmenden Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus.
Einrichtungen der Jugendverbände und -ringe sind Schnittstelle der Kooperation von schulischer und außerschulischer Jugendarbeit. Klassenfahrten nutzen häufig Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten und andere Unterkünfte von Verbänden.
Für Individualreisende mit geringem Budget, wie z. B. junge Menschen, Familien oder Senior*innen, sind Übernachtungsmöglichkeiten von gemeinnützigen Trägern die oft einzig bezahlbaren Unterkünfte – gerade in Großstädten. Damit stehen diese Einrichtungen auch für gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche – unabhängig davon, ob sie mit Eltern und Großeltern reisen oder bereits eigenständig mobil sind.
Bestehende Instrumente wie Kurzarbeitergeld sind ausgereizt bzw. nicht ausreichend oder greifen wie das Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (SoDEG) für die vielfältige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendunterkünfte nicht. Außerdem konnten gemeinnützige Träger weder steuerrechtlich noch wirtschaftlich Rücklagen in einem Umfang bilden, mit denen sie diese Krise aus eigenen Mitteln überstehen würden.
Kredite – extra für gemeinnützige Träger – helfen den betroffenen Einrichtungen nicht, weil eine Rückzahlung für die Träger nicht zu erwirtschaften sind. Höhere Belegungszahlen, eine Preiserhöhung oder Kosteneinsparungen sind nicht realistisch. Denn Freizeitmaßnahmen werden nicht nachgeholt, das Klientel kann Preiserhöhungen nicht tragen. Außerdem wird weder die öffentliche Förderung an anderer Stelle erhöht noch sind deutliche Kosteneinsparungen in den ohnehin knappen Kalkulationen darstellbar.
Deswegen braucht es einen bundeszentral organisierten Rettungsfonds für die diverse Trägerstruktur unserer Einrichtungen.
Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung. Über Gespräche zur Lösung des Problems und positive Rückmeldungen zu unserem Anliegen freuen wir uns.
Kontakt
Deutscher Bundesjugendring
Michael Scholl
Öffentlichkeitsarbeit und Medien
030/40040-412
medien@dbjr.de