Förderung externer Beratungen für Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse oder -strukturen
Die Servicestelle fördert externe Beratungen für umfangreiche Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen oder den strukturellen Ausbau bzw. die Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen. Anlass können städteplanerische Neuerung oder Landesgartenschauen vor Ort sein. Oder ein Verein, Verband oder z.B. ein Kinder- und Jugendtheater möchte die eigenen Strukturen beteiligender gestalten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Beratungen zu umfangreichen Einzelprojekten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und Beratungen zum strukturellen Auf- und Ausbau von Kinder- und Jugendbeteiligung im jeweiligen Setting der Antragstellenden.
Gefördert werden:
- Honorare von Berater*innen
- Fahrtkosten der Berater*innen
Nicht gefördert werden:
- Personalkosten des Antragstellenden
- Materialien
- Publikationen
- Veranstaltungen
- Investitionen
Antragsberechtigt sind:
- Akteure (juristische Personen) aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
- Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Anerkennung nach SGB VIII § 75)
- Jugendinitiativen wie z.B. Selbsthilfegruppen oder lokale offene Jugendgruppen
- Vertreter*innen von Kommunen im Zusammenhang mit § 41a GmO
- regional oder landesweit tätige und gemeinnützige Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Formales
2021 gibt es vier Antragsrunden. Bewerbungsschluss ist jeweils:
- 15. Februar
- 15. April
- 15. Juli
- 15. Oktober
Anträge werden nur im Antragsformular der Servicestelle entgegen genommen.
Die maximale Dauer der Förderung beträgt aufgrund der Corona-Pandemie 24 Monate nach Förderzusage. Ursprünglicher Förderzeitraum betrug 12 Monate.
Mehr Infos bei der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg: https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/beratung/antragsformular-fuer-die-uebernahme-von-beratungskosten/